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Kanton Aargau
Bei den neuen Familiengerichten läuft noch nicht alles wie geplant, das strapaziert die Nerven der Berufsbeistände. Zwei total verschiedene Welten prallen aufeinander. Während Berufbestände gerne telefonieren, braucht das Gericht alles schriftlich.
Mutter und Vater wollen Weihnachten mit ihrer sechsjährigen Tochter Leila feiern. Das geht nicht. Die beiden sind getrennt, gemeinsam zu feiern ist zurzeit undenkbar. Der Berufsbeistand versucht zu vermitteln. Die Eltern bleiben stur. Es braucht eine Lösung.
Berufsbeistände und Berufsbeiständinnen betreuen Personen in allen Lebensbereichen, in denen diese nicht selbstständig handeln können. Sie vertreten ihre Klienten gegenüber Dritten und Behörden. Es gibt neben den professionellen Berufsbeiständen auch private Mandatsträger. (az)
Was nun? Das neu geschaffene Familiengericht muss entscheiden. Die Krux: Die Aargauer Familiengerichte sind momentan mit der Bearbeitung der Fälle so im Rückstand, dass bei einem heute eingereichten Antrag mit einem Entscheid frühestens Mitte Januar gerechnet werden kann. Dann wartet der Christbaum allerdings schon auf die Grünabfuhr.
Sozialarbeiter treffen auf Juristen
Wie frustriert die Berufsbeistände wegen der aktuellen Situation sind, zeigte sich an der Herbsttagung des Berufsverbands.
Sie sehnen sich manchmal zurück in die Zeit vor der Einführung des neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrechts.
Vor dem Jahr 2013, als sie im Fall der 6-jährigen Leila einen Vorschlag machten zuhanden der Vormundschaftsbehörde – dem Gemeinderat. Der entschied an seiner nächsten Sitzung – schnell und unkompliziert.
Das ist vorbei. Seit Januar gibt es keine Vormundschaftsbehörde mehr, dafür ein Familiengericht.
Dort entscheiden drei Richter über alle familienrechtlichen Belange – ein Gerichtspräsident und zwei Fachrichter, meist ein Psychologe und ein Sozialarbeiter.
Das ist kein Nachteil. Die Urteile sollen präziser und alle Familienfragen können von der gleichen Behörde entschieden werden. Eine gute Sache also.
Zurzeit ist es allerdings so, dass die mangelhafte Zusammenarbeit mit den Berufsbeiständen nicht das einzige Problem der neuen Familiengerichte ist.
Sie kämpfen noch an ganz anderen Fronten: Sie werden überschwemmt von Fällen, Probleme mit der EDV müssen gelöst werden, neues Recht soll angewendet werden und das mit völlig neuen Teams. Es läuft noch nicht so, wie vorgesehen.
Oberrichter Jürg Lienhard ist trotzdem guten Mutes. Er, der im Aargau zuständig ist für die Umsetzung des neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrechts, referierte letzte Woche an der Herbsttagung und warb um Verständnis.
Eine der Schwierigkeiten im neuen System ist, dass zwei komplett verschiedene Welten aufeinanderprallen. Ein Beispiel: Berufsbeistände nehmen das Telefon in die Hand, wenn es um eine kurze Mitteilung an das Familiengericht geht.
Oberrichter Lienhard sagt: «Das geht nicht. Wir funktionieren anders. Ein Gericht braucht alles schriftlich.» Eine Berufsbeiständin sagt: «Ich muss für jeden Hafenkäse einen Antrag an das Familiengericht schreiben. Ich habe keine Zeit mehr, mich um die Klienten zu kümmern.»
Die Berufsbeistände sind aber teilweise auch eingeschüchtert von der neuen Profi-Behörde, scheuen sich zu entscheiden und wenden sich darum manchmal auch einmal zu oft an die Familiengerichte.
«Ich liege manchmal abends im Bett und frage mich, ob ich alles richtig gemacht habe», sagt eine Berufsbeiständin. Unnötige Anfragen belasten die Familiengerichte allerdings zusätzlich.
Ein anderer Pulsschlag
Das ist das Problem. Die Berufsbeistände fühlen sich verloren im neuen System. Sie stehen mittendrin. Müssen es allen recht machen – dem Familiengericht, den Gemeinden und vor allem ihren Klienten. Was sie sich wünschen: mehr Kommunikation.
Und genau das ist einer der Zielkonflikte der neuen Familiengerichte: Sollen sie die eigene Behörde aufbauen oder die Zusammenarbeit mit den anderen Playern suchen?
Stephan Preisch ist der Präsident der Aargauer Berufsbeistände. Er kennt die Antwort: «Wird von einer Seite das Gespräch gesucht, müssen alle sofort den Griffel zur Seite legen und zusammensitzen.»
Nur so geht es vorwärts. Preisch weiss, dass die Frustration bei den Berufsbeiständen gross ist und die Stimmung zu kippen drohte.
Die Herbsttagung konnte die Situation stabilisieren. «Ich habe das Gefühl, dass die Berufsbeistände nun versuchen, den Frust beiseite zu lassen, weil sie gemerkt haben, dass auch die Familiengerichte bestrebt sind, ihr Bestes zu geben.»
Klar ist allen: Der Alltag der Berufsbeistände pulsiert in einem anderen Takt als der Puls der Gerichte.
Das muss sich angleichen, damit Weihnachten künftig nicht im Januar gefeiert werden muss. Preisch ist zuversichtlich. In ein bis zwei Jahren sollte sich das neue System eingespielt haben.