Startseite
Aargau
Kanton Aargau
Falls die 1:12-Initiative angenommen wird, müssten der Aargau und die Gemeinden Steuerausfälle von bis zu 32 Millionen Franken in Kauf nehmen. Die Sozialversicherungen müssten auf gegen 12 Millionen Franken verzichten. Das schreibt die Regierung.
Am 24. November gelangt die 1:12-Volksinitiative zur Abstimmung. Was hätte dies bei einem Ja für finanzielle Auswirkungen auf die Sozialversicherungen im Aargau respektive wie hoch wären die Steuerausfälle im Kanton Aargau?
Diese und andere Fragen stellte die FDP Aargau dem Regierungsrat in einer Interpellation im September.
Mit ihrem Vorstoss wollte sich die FDP «ein schärferes Bild» von den finanziellen Folgen auf kommunaler und kantonaler Ebene für den Fall einer Annahme der Initiative machen.
Jetzt hat der Regierungsrat die Fragen der FDP beantwortet, die Berechnungen basierten auf einer Simulation durch Statistik Aargau mit Daten zum Steuerjahr 2009, der zurzeit aktuellsten Statistik, wie die Regierung schreibt.
332 Aargauer verdienen mehr als 500'000 Franken
Die Regierung nimmt an, dass sich bei einem Ja der Initiative die Steuerausfälle im Kanton bei einer Lohnobergrenze von 500 000 Franken auf jährlich 12 Millionen Franken, bei einer Obergrenze von 700 000 Franken auf 8 Millionen belaufen. Die Gemeinden müssen bei einer Plafonierung von 500 000 Franken Steuerausfälle von 9 Millionen hinnehmen.
Bei den Sozialversicherungen (AHV, IV, EO) zeigt sich im Kanton folgendes Bild: Bei einer Lohnobergrenze von 500 000 Franken beliefen sich die Ausfälle ebenfalls auf 12 Millionen, bei einer Lohnobergrenze von 700 000 Franken auf 8 Millionen.
Zurzeit verfügen 332 Personen über ein jährliches Einkommen von 500 000 Franken, 130 Personen sollen mehr als 700 000 Franken im Jahr verdienen.
Die Mindereinnahmen bei den Steuern würden den kantonalen Finanzhaushalt spürbar und nachhaltig beeinträchtigen, heisst es in der regierungsrätlichen Antwort weiter.
Beim Finanzausgleich würden sich die Abgaben der finanzstarken Gemeinden reduzieren.
Die Regierung glaubt, dass die diese Gemeinden die Steuern anheben müssten, damit der Finanzausgleich gegenüber den finanzschwachen Gemeinden gewährleistet werden kann.
Das sind die Fragen der Interpellation im Überblick:
Frage 1 zum Einkommen
a. Wie viele Personen verfügen im Kanton Aargau über ein Einkommen von mehr als 500'000 Franken pro Jahr?
b. Wie viele Personen verfügen im Kanton Aargau über ein Einkommen von mehr als 600'000 Franken pro Jahr?
c. Wie viele Personen verfügen im Kanton Aargau über ein Einkommen von mehr als 700'000 Franken pro Jahr?
Antworten zur Frage 1:
a. 332 Personen verfügen über ein Einkommen von über Fr. 500'000.- pro Jahr
b. 190 Personen verfügen über ein Einkommen von über Fr. 600'000.- pro Jahr
c. 130 Personen verfügen über ein Einkommen von über Fr. 700'000.- pro Jahr
Frage 2 zu den Sozialversicherungen
a. Mit welchen Ausfällen wäre bei den Sozialversicherungen (AHV, IV, EO) zu rechnen, wenn die Lohnobergrenze bei 500'000 Franken läge?
b. Mit welchen Ausfällen wäre bei den Sozialversicherungen (AHV, IV, EO) zu rechnen, wenn die Lohnobergrenze bei 600'000 Franken läge?
c. Mit welchen Ausfällen wäre bei den Sozialversicherungen (AHV, IV, EO) zu rechnen, wenn die Lohnobergrenze bei 700'000 Franken läge?
Antworten zur Frage 2:
a. Rund 12 Millionen Franken
b. Rund 10 Millionen Franken
c. Rund 8 Millionen Franken
Frage 3 zu den Steuerausfällen
a. Wie gross wären die kantonalen Steuerausfälle bei einer Lohnobergrenze von 500'000 Franken?
b. Wie gross wären die kantonalen Steuerausfälle bei einer Lohnobergrenze von 600'000 Franken?
c. Wie gross wären die kantonalen Steuerausfälle bei einer Lohnobergrenze von 700'000 Franken?
d. Wie gross wären die Ausfälle bei den Bundessteuern bei den drei Fällen?
Antworten zur Frage 3:
a. Rund 12 Millionen Franken
b. Rund 9 Millionen Franken
c. Rund 8 Millionen Franken
d. Bei Litera a rund 11 Millionen Franken; bei Litera b rund 9 Millionen Franken; bei Litera c rund 7 Millionen Franken. Der Kantonsanteil beträgt jeweils 17 % dieser Werte.