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Kanton Aargau
Ein Mann stürzte vor vier Jahren in die Prüfgrube eines Auto-Testcenters und verletzte sich schwer. Das Bezirksgericht Zofingen sprach den Prüfexperten frei. Doch das Unfallopfer zog das Urteil weiter ans Obergericht.
Der Sturz hatte fatale Folgen: mehrere Rippenbrüche, gebrochenes Schlüsselbein, Rissquetschwunden am Kopf. Der damals 70-jährige Mann fiel in die Prüfgrube eines Auto-Testcenters. Starke Schmerzen spüre er bis heute jeden Tag, sagte er vor Obergericht. Seit dem Unfall sind vier Jahre vergangen, doch er beschäftigt die Justiz bis heute.
Ein Dienstagmorgen im Juli 2011: Das spätere Unfallopfer führt ein Auto zur Prüfung vor. Nach dem Lichttest ist die Batterie zu schwach, der Motor springt nicht mehr an. Weil die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, schieben der Beschuldigte, ein Fahrzeugexperte des Testcenters, und der Autobesitzer den Wagen an. Doch das Fahrzeug stoppt nicht rechtzeitig, der Mann fällt rund zwei Meter in die Prüfgrube und verletzt sich schwer. So weit, so unbestritten. Umstritten ist aber: Wer trägt die Schuld am Sturz des Mannes?
Jedenfalls nicht der Fahrzeugexperte, befand das Bezirksgericht Zofingen vor zwei Jahren und sprach ihn frei. Doch das Unfallopfer akzeptierte den Entscheid nicht, zog ihn weiter ans Obergericht. Am Dienstagnachmittag standen sich dort die zwei Parteien erneut gegenüber. Und wieder galt es, die Schuldfrage zu klären.
Während des Prozesses zeigte sich: Verunfallter und Beschuldigter widersprachen sich in zentralen Punkten. Der Experte sagte, er habe klare Anweisungen gegeben, das Auto auf der linken Seite zu stossen, und «Stopp» gerufen, als das Auto zu weit rollte; das Opfer gab zu Protokoll, davon nichts mitbekommen zu haben. «Ein schwerer Unfall, der nie hätte passieren dürfen», fasste der Anwalt des verunfallten Mannes zusammen. Der Beschuldigte habe allerdings die Gefahr durch die Aufforderung zum Anschieben erst geschaffen. «Ihm musste die Gefährlichkeit der Grube bewusst sein.» Von Selbstverschulden des Unfallopfers zu sprechen, sei «fast verhöhnend». Der Anwalt forderte einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Zu einem ganz anderen Schluss kam der Verteidiger des Fahrzeugexperten. «Es liegt keine strafbare Handlung vor», sagte er. Der Verunfallte sei Stammkunde im Testcenter gewesen, habe dort regelmässig Autos zur Prüfung vorgeführt. Sein Mandant habe daher davon ausgehen können, dass dieser die Gefahr kannte. Zudem habe das Unfallopfer die Anweisungen des Experten nicht beachtet, das Auto hinten links und nicht in der Mitte anzuschieben. «Der Mann ist durch grobes Selbstverschulden in die Grube gestürzt.» Deshalb sei die Berufung abzuweisen, der Freispruch zu bestätigen.
Er bedauere den Sturz, sagte der beschuldigte Experte. «Doch der Unfall war nicht meine Schuld – ganz sicher nicht.» Das sah das Obergericht anders, sprach den Experten der fahrlässigen Körperverletzung schuldig und hob den erstinstanzlichen Freispruch auf. Neben einer Busse von 500 Franken verurteilten die Richter ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 140 Franken. Die Begründung: Der Beschuldigte habe eine Privatperson zur Mithilfe aufgefordert und sei deshalb für den Unfall mitverantwortlich.