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Kanton Aargau
Die stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sollen sich im Kanton Aargau an den Ständeratswahlen beteiligen können. Die Kantonsverfassung soll gemäss Regierungsrat entsprechend geändert werden.
Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) war mit dem Anliegen an den Aargauer Regierungsrat herangetreten, dass Auslandschweizer künftig nicht nur die Mitglieder des Nationalrats, sondern auch die zwei Mitglieder des Ständerats wählen können.
Der Regierungsrat steht diesem Anliegen gemäss eigenen Angaben vom Freitag positiv gegenüber. Daher sollen im kantonalen Recht die Grundlagen dafür geschaffen werden, dass sich die stimmberechtigten Auslandschweizer an den Ständeratswahlen beteiligen können.
Die Auslandschweizer sollen wählen und selbst kandidieren können. Um dies zu ermöglichen, muss die Kantonsverfassung angepasst und das Gesetz über die politischen Rechte ergänzt werden. Der Regierungsrat hat die Unterlagen nun in eine Vernehmlassung geschickt.