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Nach der «Büsi»-Staatsanwältin Christina Zumsteg und einer Kollegin möchte auch eine dritte Strafverfolgerin die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau so schnell wie möglich verlassen. Die Frau hat sich deshalb bis Ende März krankschreiben lassen.
Die personalrechtliche Klage von Staatsanwältin Christina Zumsteg ist offenbar nur die Spitze des Eisbergs: Seit die Aargauer Zeitung Ende Februar publik machte, dass die mit der «Büsi-Affäre» bekannt gewordene Staatsanwältin gegen den Kanton vorgeht, häufen sich die Rückmeldungen aus Aargauer Justizkreisen über «katastrophale Zustände» in Lenzburg, wo die grösste der sechs regionalen Staatsanwaltschaften ihren Sitz hat.
Das Betriebsklima in der 42 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählenden Strafverfolgungsbehörde soll sehr angespannt sein.
Krank wegen «Arbeitssituation»
So ist es wenig verwunderlich, dass jetzt eine weitere Lenzburger Staatsanwältin das Handtuch wirft. Als der Fall Zumsteg öffentlich wurde, meldete sie sich krank. Vor Wochenfrist teilte die Oberstaatsanwaltschaft noch mit, man könne mangels Arztzeugnis nicht sagen, warum.
Am Freitag bestätigte das für die Justiz zuständige Departement Volkswirtschaft und Inneres von Regierungsrat Urs Hofmann, dass die Frau nicht etwa die Grippe hat, sondern sich versetzen lassen wolle. Der Grund sei «die Arbeitssituation, wie sie sie empfindet», sagt Generalsekretär Hans Peter Fricker auf Anfrage.
Obwohl die Mitarbeiterin bis Ende März krankgeschrieben ist, will die Oberstaatsanwaltschaft als Aufsichtsbehörde nächste Woche mit ihr reden. Ob das Versetzungsgesuch bewilligt wird, entscheidet dann das Departement Hofmann. Es wäre der dritte Abgang von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau innert weniger Monate. Christina Zumsteg liess sich auf eigenen Wunsch hin nach Zofingen versetzen, wo es ihr besser gehe, wie sie gegenüber der az sagte. Eine zweite Staatsanwältin wollte definitiv «von Lenzburg weg», heute arbeitet sie in Aarau und ist zufrieden.
Schlichtungsverhandlung nächste Woche
Zumstegs Wechsel hingegen ist auf die Dauer ihres Verfahrens befristet. Nächste Woche findet eine Verhandlung vor der kantonalen Schlichtungskommission für Personalfragen statt. Sie gibt dem Departement eine Empfehlung ab, dieses fällt einen Entscheid - der vor dem Personalrekursgericht angefochten werden kann.
Auch wenn der Gegenstand der Klage geheim bleibt, deutet alles darauf hin, dass Zumsteg und ihre beiden Kolleginnen Krach mit der leitenden Staatsanwältin Barbara Loppacher haben, der ein autoritärer Führungsstil nachgesagt wird. Ob Zumsteg je wieder nach Lenzburg zurückkehrt, ist deshalb mehr als fraglich.
Die Oberstaatsanwaltschaft und die Departementsleitung orten keinen Handlungsbedarf. Der Effizienzdruck sei in allen Staatsanwaltschaftsregionen «angesichts der hohen Fallbelastung und der knappen Ressourcen sehr hoch», und das Klima in Lenzburg erlebe man «weder als autoritär noch als katastrophal», liessen die vorgesetzten Behörden bisher ausrichten. Auch dass Barbara Loppacher und ihr oberster Chef Urs Hofmann der gleichen Partei, der SP angehören, bedeute keineswegs, dass sie von ihm geschützt werde.