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Kanton Aargau
SP und Grüne kritisieren, diverse Verkehrsprojekte genügten den Anforderungen für Fördergeld nicht. Nun nimmt Baudirektor Stephan Attiger Stellung zur Kritik an der Qualität der Verkehrsprojekte.
Vergangenen Mittwoch hat der Bundesrat das Agglomerationsprogramm 3 in die Vernehmlassung gegeben. Um die Verkehrssituation in den Agglomerationen zu verbessern, beantragt er dem Parlament insgesamt 1,12 Milliarden Franken. Damit kann der Bund 32 Agglomerationen unterstützen.
Für das Programm Aargau-Ost will er kein weiteres Geld geben. Die Bewertung habe «ein ungenügendes Wirkungsergebnis» erbracht. Es erreichte die minimale Punktzahl nicht. Ausschlaggebend war ein Punktabzug, weil bisherige Programme zu wenig vorankommen. Betroffen vom Vorentscheid sind Projekte in den Regionen Baden, Brugg, Freiamt und Lenzburg.
Daraufhin kritisierten Politiker von SP und Grünen Stephan Attigers Baudepartement. Attiger – eben von einer Grippe genesen – nimmt Stellung.
Stephan Attiger: Erfreulich ist, dass der Bund für die drei Agglomerationsprogramme AareLand, Limmattal und Basel die vorgeschlagenen Massnahmen weitgehend übernommen und Gelder gesprochen hat. Darin sind Massnahmen im Kanton Aargau zur Umsetzung in den Jahren 2019 bis 2023, die vom Bund insgesamt mit 128 Millionen Franken unterstützt werden. Das ist mehr als jemals zuvor (erste Generation 87 Millionen Franken, zweite Generation 109 Millionen Franken). Das zeigt, dass die Qualität der vom Aargau eingereichten Massnahmen stimmt!
Der Bund beurteilt die Agglomerationsprogramme in ihrer Gesamtwirkung und nicht einzelne Projekte isoliert. Natürlich ist wenig erfreulich, dass die Wirkung des Agglomerationsprogramms Aargau-Ost dritte Generation trotz genügenden vier Wirkungspunkten einen Punkteabzug beim Umsetzungsreporting erhalten hat. Damit wird das Programm insgesamt als ungenügend beurteilt. Die bewertete Beurteilung der Umsetzung erfolgte mit der dritten Generation zum ersten Mal. Diese vier Punkte sind nicht optimal, aber damit ist das Agglomerationsprogramm Aargau-Ost nicht alleine.
Bei den Agglomerationsprogrammen ist der Kanton mehrfach gefordert und tätig. Zum einen wird die Umsetzung der Massnahmen der ersten und zweiten Generation weitergeführt, zum anderen werden die Massnahmen der dritten Generation analysiert. Darüber hinaus werden auch bereits Massnahmen für die vierte Generation ausgearbeitet. Bei all diesen Tätigkeiten muss der Kanton – wie aber auch die Gemeinden – die Ressourcen priorisieren.
Die Agglomerationsprogramme werden für die ganze Agglomeration erarbeitet. Für die Beurteilung wird das Programm als Ganzes beurteilt. Das heisst, wenn eine Massnahme von der Gemeindeversammlung demokratisch abgelehnt wird, hat das Einfluss auf das Gesamtprogramm. Der Bund definiert die Spielregeln für die Agglomerationsprogramme.
Im Moment ist das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) daran, den Beschluss zu analysieren. Dazu gehört auch ein Gespräch mit dem Bund, in dem der Beschluss und die Faktoren detaillierter erläutert werden. Im Anschluss daran wird das BVU mit den Gemeinden und Regionalplanungsverbänden (Replas) den Beschluss des Bundes besprechen.
Nach der Analyse – intern, mit dem Bund, mit den Gemeinden und Replas – haben wir die nötigen Argumente, um den Bund von der Wirkung des Agglomerationsprogramms Aargau-Ost zu überzeugen und aufzuzeigen, dass es den Anforderungen entspricht.