Interpellation
Asylbewerber beim Spital Zofingen: «Wie wird die Sicherheit für Patienten gewährleistet?»

Das Sozialdepartement hat kurzfristig mit dem Spital Zofingen einen Mietvertrag zur Unterbringung von 170 Asylbewerbern, wovon 50 Kinder sein sollen, abgeschlossen. Zofinger Grossräte haben dazu Fragen über Fragen.

Drucken
Das geplante Asylzentrum im alten Pflegeheim des Spitals Zofingen sorgt für viel Gesprächsstoff. ran

Das geplante Asylzentrum im alten Pflegeheim des Spitals Zofingen sorgt für viel Gesprächsstoff. ran

Die beiden Zofinger FDP-Grossratsmitglieder Sabina Freiermuth und Herbert H. Scholl haben gestern im Kantonsparlament eine Interpellation zur Unterbringung von 170 Asylsuchenden im alten Pflegezentrum des Spitals Zofingen eingereicht.

Mit ihr wolle man dem Regierungsrat im Nachgang zur Orientierungsversammlung vom 18. November «Gelegenheit geben», verschiedene Fragen vertieft zu beantworten.

Es gehe um die Betreuung, die Sicherheit, den Schulbesuch, die Dauer und die Finanzierung mit öffentlichen Mitteln sowie die Folgen für die Sozialpolitik und die Massnahmen des Bundes.

«Wie setzen sich die 170 Asylbewerbenden nach Herkunftsländern, Alter und Familien zusammen? Wie und von welchen Personen werden die Asylbewerbenden betreut? Mit welchen Massnahmen wird die Sicherheit der Patientinnen und Patienten des Spitals, der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Bevölkerung gewährleistet? Wie wird der Schulbesuch der Kinder personell und räumlich organisiert?»

Wie hoch ist die Miete?

«Ist rechtlich verbindlich vereinbart, dass die Unterbringung der 170 Asylsuchenden im Spitalareal Zofingen Ende 2016 beendet wird? Wie hoch ist der Mietzins samt Nebenkosten, den der Kanton der Spital Zofingen AG bezahlt? Welche Kosten fallen für sämtliche Massnahmen an, die durch die Unterbringung dieser Asylsuchenden in Zofingen erforderlich sind, und wer bezahlt sie?»

Finanzielle Folgen für die Stadt?

«Mit welchen finanziellen Folgen hat die Stadt Zofingen aus der künftigen Sozialhilfe zu rechnen? Wie konkret kann aus Sicht des Regierungsrats erreicht werden, dass die finanziellen Lasten künftig gerechter auf die Gemeinden im Kanton verteilt werden, zum Beispiel in der laufenden Revision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes? Im Finanz- und Lastenausgleich? Mit anderen Modellen des Sozialhilfeausgleichs unter den Gemeinden? Wie setzt sich der Regierungsrat auf Bundesebene für eine vermehrte Beteiligung der Eidgenossenschaft an den Kosten der Unterbringung, Betreuung und Schulung der Asylbewerbenden ein?» (bkr)