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Kanton Aargau
Das Aargauer Obergericht hat einen Polizeioffizier, der 2009 einen Einsatz der Sondereinheit "Argus" befahl, auf Geheiss des Bundesgerichts auch wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und Hausfriedensbruch verurteilt. Die bedingte Geldstrafe wird erhöht, der Anwalt akzeptiert das härtere Urteil gegen den Polizisten.
Am Abend des 25. Mai 2009 stürmte die Sondereinheit Argus der Kantonspolizei Aargau eine Wohnung in Wohlen. Den Befehl gab ein heute 63-jähriger Polizeioffizier, der als Einsatzleiter vor Ort war. In der Wohnung befand sich ein betrunkener, randalierender Mann. Seine Frau war mit dem Kind zu den Nachbarn geflüchtet. Von dort aus hatte sie die Polizei alarmiert.
Der Serbe in der Wohnung drohte damit, sich mit dem Messer umzubringen oder vom Balkon zu springen, sollte die Polizei die Wohnung betreten. Trotzdem liess der Polizeioffizier die Wohnung nach nur 90 Minuten stürmen. Dabei gab ein Polizist der Sondereinheit zwei Schüsse auf den betrunkenen Mann ab, der mit einem Messer herumfuchtelte. Die Kugeln trafen den Mann im Unterleib - und er musste ins Spital. Er verstarb im April 2015, das Ableben steht jedoch in keinem Zusammenhang mit den Schussverletzungen.
Knapp zehn Jahre nach dem Einsatz ist nun wohl das letzte Urteil im Argus-Fall gesprochen worden. Das Aargauer Obergericht hat den Offizier zu einer bedingten Geldstrafe von 48'600 Franken verurteilt, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Der Mann ist laut Urteil des Obergerichts zudem des Amtsmissbrauchs, des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Anwalt des Verurteilten sagt aber auf Anfrage der AZ, ein erneuter Weiterzug ans Bundesgericht würde keinen Sinn machen.
Im November 2017 hatte das Obergericht eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 180 Franken verhängt. Der Mann wurde sowohl vom Obergericht - wie zuvor vom Bezirksgericht Bremgarten - vom Vorwurf der vorsätzlichen schweren oder fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen.
Der ausserordentliche Staatsanwalt zog das Urteil des Obergerichts ans Bundesgericht weiter. Die Lausanner Richter hiessen die Beschwerde im vergangenen Januar teilweise gut. Sie kamen zum Schluss, der Polizeioffizier müsse härter bestraft werden.
Das Bundesgericht war in seinem Urteil zum Schluss gekommen, der Polizeioffizier müsse auch wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt werden. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Stürmung der Wohnung mit Schusswaffen und schweren Verletzungsfolgen ab einem gewissen Zeitpunkt die einzig mögliche Massnahme gewesen sein solle.
Das Obergericht habe in seinen Ausführungen selbst geschrieben, dass das Eingreifen der Sondereinheit und die daraus resultierende Verletzung des Mannes vermeidbar gewesen wären. So hätte einfach abgewartet oder ein Verhandler hätte aufgeboten werden können. Beides sei nicht geschehen.
Die Stürmung der Wohnung im Jahr 2009 hatte nach einer sehr langen Untersuchungszeit zu zwei weiteren Anklagen geführt. Der Polizist, der die beiden Schüsse abgab, wurde schliesslich von den Vorwürfen der schweren Körperverletzung und der versuchten vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Einen Gruppenleiter der Sondereinheit sprach bereits das Bezirksgericht frei.