Prozess
Arbeitsloser pflanzt im Keller Hanf an – um Lohnausfall zu kompensieren

40'000 Franken verdiente ein Aargauer Dealer-Paar bis zu seiner Verhaftung mit dem Verkauf vom selbst angebauten Hanf. Bis die Frau ihren Mann anzeigte – anscheinend aus Rache.

Mario Fuchs
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Eine Hanfplantage wie diese betrieb ein Ehepaar drei Jahre lang im Keller seines Hauses – mit professioneller Belüftung, Beleuchtung, Bewässerung.key/KAPO GENF

Eine Hanfplantage wie diese betrieb ein Ehepaar drei Jahre lang im Keller seines Hauses – mit professioneller Belüftung, Beleuchtung, Bewässerung.key/KAPO GENF

Kapo Genf

Eigentlich ist dieser Fall ein sehr einfacher. Dylan* und sein Verteidiger sind schon mit der Anklageschrift einverstanden, bevor die Verhandlung überhaupt begonnen hat.

«Abgekürztes Verfahren» heisst das im Fachjargon. Eine Befragung zur Sache findet nicht mehr statt, das Gericht stellt nur noch ein paar Fragen zur Person, versichert sich nochmals, ob alle einverstanden sind, berät sich ein paar Minuten und fällt dann sein Urteil.

Dylans Prozess am Bezirksgericht Lenzburg – er ist wegen gewerbs- und bandenmässiger Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie mehrfachen Konsums von Marihuana angeklagt – ist deshalb nach einer halben Stunde schon zu Ende.

Weil er von 2010 bis 2013 im Keller seines Hauses Hanf züchtete und anschliessend Marihuana verkaufte, erhält er eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Busse vom 6200 Franken.

«Ich möchte mich noch einmal bei der Öffentlichkeit und den Mitbürgern in der Schweiz, denen ich Marihuana verkauft habe, entschuldigen», sagt der reuige Dylan. Gerichtspräsident Daniel Aeschbach deutet auf den Reporter im Saal und witzelt: «Das Inserat können Sie gerade bei der az in Auftrag geben.» Fall erledigt.

Pingpong im Gerichtssaal

Nur: Am gleichen Nachmittag, eine Stunde später, muss auch Dylans Frau, oder wie er selbst betont: «Noch-Ehefrau», vor demselben Gericht erscheinen.

Auch sie wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und zudem gegen das Waffengesetz – die Polizei hatte bei ihr zwei Schlagstöcke gefunden. Mai-Lin*, aufgewachsen in China, lebt zwar schon lange in der Schweiz, Deutsch versteht und spricht sie aber kaum.

So wird dieser Nachmittag zu einem Chinesisch-Intensivkurs: Eine Übersetzerin muss die Fragen des Gerichtspräsidenten in Mandarin und die Aussagen von Mai-Lin ins Deutsche überliefern. Pingpong im Gerichtssaal.

Um Missverständnisse auszuschliessen, lässt Gerichtspräsident Aeschbach die Anklageschrift wörtlich übersetzen. Mai-Lin ist im Gegensatz zu Dylan nicht einverstanden mit den Vorwürfen. Ihre Reaktion: Sie lacht ungläubig, sagt, das alles habe «überhaupt nichts mit mir zu tun». Sie fragt: «Wer sagt das? Wer hat mich angeklagt?», verwirft genervt die Hände. Der Gerichtspräsident hält fest: «Hier stelle ich die Fragen!»

Im Jahr 2010, so heisst es in der Anklageschrift, hätten Dylan und Mai-Lin entschieden, eine Hanf-Indoor-Anlage einzurichten. Insgesamt soll das Paar 15 Kilogramm Marihuana geerntet haben.

Das meiste zum Verkauf, ab und zu rauchten sie selbst einen Joint, wie Dylan, der jetzt als Zeuge mitwirkt, erklärt. «Die Idee hatten wir gemeinsam», sagt er. Er sei arbeitslos gewesen, habe die Anlage in einem Internetshop bestellt.

«Ich bin ja kein Gärtner, es hat sicher ein Jahr gedauert, bis wir etwas Brauchbares hatten.» Mit dem Erlös wollte er seinen Lohnausfall kompensieren, Schulden abzahlen. Verkauft hat das Duo an der Zürcher Langstrasse, in Säckchen à 250 Gramm. Reingewinn in drei Jahren: 40'000 Franken.

Frau will nichts gewusst haben

Doch es gab ein Problem: Dylan war kein guter Ehemann, schlug Mai-Lin, betrog sie mit einer anderen. «Das wollte sie mir heimzahlen, deshalb ging sie zur Polizei.»

Die Ermittler nahmen auch Mai-Lin unter die Lupe – was diese gar nicht nachvollziehen kann: «Ich habe nicht gewusst, dass im Keller eine solche Anlage stand», sagt sie. Nur ganz selten sei sie im Keller gewesen, die Wäsche habe immer ihr Mann gemacht. «Ich ging nicht gerne da runter, da ist es so dunkel und ich bin ein Angsthase.»

Der Raum sei ihrem Mann vorbehalten und immer abgeschlossen gewesen, sie habe die Plantage zufällig entdeckt, als sie früher von einer China-Reise nach Hause kam. Das Gericht spielt ein Handyvideo ab, das Mai-Lin bei ihrer Entdeckung aufgenommen hatte. Sie habe Todesangst gehabt, denn in China stehe die Todesstrafe auf Drogenhandel, erklärt sie.

Das Gericht glaubt ihr nicht: Bei ihren Aussagen seien, im Gegensatz zu Dylan, «Widersprüche in eklatanter Weise vorhanden». Sie habe sich bemüht, naiv zu wirken, sei aber genug intelligent, ein Geschäft zu führen. Auch sie wird verurteilt: 24 Monate bedingt, 6000 Franken Busse.

* Namen geändert