Laufenburg/Oftringen
Angeklagter Asylbewerber: Ob er flüchtet, scheint niemanden zu kümmern

Das Aargauer Zwangsmassnahmengericht entlässt einen jungen Asylbewerber, der wegen versuchter Vergewaltigung angeklagt wird, aus der Haft. Es ordnet an, dass er seine Asylunterkunft nicht ohne Begleitung verlassen dürfe. Doch es gibt niemanden, der dies kontrolliert.

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Die Asylunterkunft Oftringen: Hier ist der Beschuldigte untergebracht worden.

Die Asylunterkunft Oftringen: Hier ist der Beschuldigte untergebracht worden.

TeleM1

Ein 19-jähriger Asylbewerber aus dem Sudan, dem die Staatsanwaltschaft eine versuchte Vergewaltigung vorwirft, darf seine Asylunterkunft nicht ohne Begleitung verlassen. Doch genau das kommt vor. Das berichtet Tele M1.

Der junge Mann wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Das kantonale Zwangsmassnahmengericht lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft ab, den Mann in Sicherheitshaft zu setzen. Er wurde von der Asylunterkunft in Laufenburg in jene in Oftringen versetzt.

«Die Asylbetreuung hat nicht die Aufgabe, Leute im öffentlichen Raum zu begleiten», klärt Balz Bruder, Sprecher des kantonalen Departements Gesundheit und Soziales auf. "Es ist auch nicht die Aufgabe der Asylbetreuung, Leute zu kontrollieren oder sogar einzusperren."

Dem Sudanesen wird vorgeworfen, er habe im Januar in der Waschküche der Asylunterkunft Laufenburg eine Betreuerin vergewaltigen wollen. Die Staatsanwaltschaft forderte deswegen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ein Jahr davon unbedingt. Sie beantragte ausserdem Sicherheitshaft wegen akuter Fluchtgefahr. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wie Fiona Strebel, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft, gegenüber Tele M1 ausführt, «ist das Zwangsmassnahmengericht zum Schluss gekommen, dass man den Sicherheitsbedenken auch so begegnen kann, dass der Beschuldigte in der neuen Asylunterkunft, wo er untergebracht wird, das Areal nicht verlassen darf - und falls doch, nur in Begleitung einer Betreuungsperson."

Eine solche Betreuungsperson gibt es allerdings nicht. Wie ist das möglich?

Die Gerichtssprecherin verweist auf die Parteien, die Staatsanwaltschaft auf das Bezirksgericht Laufenburg, auch das Asyldepartement will auch nichts damit zu tun haben. Balz Bruder: "Wir haben dem Gerichtspräsidium präventiv mitgeteilt, dass wir keine Verantwortung über das übernehmen können, was der Mann im öffentlichen Raum allenfalls anstellt."

Gegenüber Tele M1 wehrt sich der Beschuldigte gegen die Vorwürfe. Selbst spricht er weder Deutsch noch Englisch. Doch sein Bruder sagt: "Die Frau sagt, mein Bruder habe sie vergewaltigen wollen - doch das stimmt nicht."

Die beiden Brüder überlegen sich nun, die Schweiz wieder zu verlassen. Genau das war der Grund, wieso die Staatsanwaltschaft Sicherheitshaft beantragt hatte.

Die Staatsanwaltschaft stellt auch den Eventualantrag, dass der Asylbewerber wegen sexueller Nötigung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wird. Wann das Bezirksgericht Laufenburg den Fall behandeln wird, ist noch offen.