Allerheiligen
Am Freitag hat der halbe Kanton frei – Läden rechnen mit einem grossen Ansturm

Allerheiligen: Während die Einen arbeiten, geniessen die Anderen ihren freien Tag. Das Einkaufszentrum Shoppi Tivoli in Spreitenbach packt die Gelegenheit und führt ein Night-Shopping durch. Auch die Kantonshauptstadt Aarau erwartet viele Besucher.

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In Teilen des Kantons Aargau und in der Innerschweiz ist Allerheiligen ein Feiertag. Ein guter Grund für das Einkaufszentrum Shoppi Tivoli in Spreitenbach, ein Night-Shopping durchzuführen. Anders gesagt: Am 1. November bleiben alle Geschäfte bis 22 Uhr geöffnet. «Wir bieten der Kundschaft ein verlängertes Einkaufserlebnis», stellt Marketingleiter Renato Blösch fest.

Blösch hofft – natürlich – auf zahlreiche Besucher «und eine tolle Stimmung». Das Ziel ist klar: «Die Kundschaft soll sich wohlfühlen, soll in aller Ruhe und ohne Stress die Einkäufe tätigen und bei einem Glas Prosecco den Abend ausklingen lassen.»

Für eine angenehme und spezielle Atmosphäre zum Einkaufen und zum Verweilen sorgen laut Marketingleiter zwei Musikbands sowie die gedimmte Center-Beleuchtung. Ein Höhepunkt sei der Wettbewerb. Als Hauptpreis winkt ein Wellnessweekend.

Übrigens: Das Night-Shopping im Shoppi Tivoli findet heuer zum vierten Mal statt. Die Kundschaft nehme dieses zusätzliche Angebot sehr positiv auf, führt Blösch aus.

Guter Umsatz

In Aarau ist Allerheiligen ein normaler Arbeitstag, die Geschäfte sind also wie gewohnt geöffnet. Spezielle Aktivitäten seien nicht geplant, sagt Marcel Suter, Präsident von Zentrum Aarau, der Vereinigung der Aarauer Fachgeschäfte. «Es ist mir nichts Ausserordentliches bekannt.»

Trotzdem erwartet er eine starke Frequenz. Je nach Wetter werde es mehr Leute in der Stadt haben als sonst. Erfahrungsgemäss, weiss Suter, sei der Umsatz an diesem Tag entsprechend gut.

Was gilt als gesetzlicher Feiertag?

An Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, 1. August und Weihnachten ist der Fall klar: Diese Tage gelten im Aargau als gesetzliche Feiertage, sind laut Arbeitsgesetz den Sonntagen gleichgestellt. An Allerheiligen wird es komplizierter: Nur in den Bezirken Bremgarten, Laufenburg, Muri, Rheinfelden und Zurzach wird nicht gearbeitet. In den anderen Bezirken aber ist Allerheiligen kein gesetzlicher Feiertag, die Arbeitnehmer haben nicht frei.

Die rechtlichen Grundlagen: Zusätzlich zum 1. August kann jeder Kanton höchstens acht offizielle Feiertage festlegen. Im Aargau gelten zurzeit sechs regionale Regelungen. Unterschiede bestehen bei Berchtoldstag, Ostermontag, Pfingstmontag, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Maria Empfängnis und Stephanstag.

Die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) sorgt dafür, dass die Feiertagsregelung eingehalten wird. (mhu)