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Kanton Aargau
Das AKW Leibstadt muss den Reaktordruckbehälter nicht zusätzlich nach möglichen Fehlern untersuchen. Das hat die Atomaufsichtsbehörde ENSI entschieden.
Dieser Druckbehälter bestehe aus warmgewalzten Platten und nicht aus geschmiedeten Ringen wie bei den anderen Schweizer AKW.
Im AKW Leibstadt im Kanton Aargau könnten deshalb Befunde wie sie im belgischen AKW Doel 3 entdeckt worden seien, "weitgehend" ausgeschlossen werden, teilte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) am Montag auf seiner Website mit.
Die Atomkraftwerke Beznau AG, Gösgen SO und Mühleberg BE müssen das Grundmaterial der Reaktordruckbehälter untersuchen. Das hatte das ENSI im vergangenen Sommer verfügt. Die Untersuchung mittels Ultraschall soll im Rahmen der Wiederholungsprüfung der Schweissnähte des Reaktordruckbehälters erfolgen.
Im Sommer 2012 waren in den belgischen Atomkraftwerken Doel-3 und Tihange-2 zahlreiche Befunde im Grundmaterial der Reaktordruckbehälter festgestellt worden. Die belgische Atomaufsichtsbehörde kam nach Abklärungen zum Schluss, dass ein Weiterbetrieb der Anlagen möglich sei.
Auch das AKW Leibstadt war auf der von der belgischen Aufsichtsbehörde publizierten Liste aufgeführt, wie das ENSI festhält. Der Reaktordruckbehälter unterscheide sich jedoch in Bezug auf den Hersteller und den Herstellungsprozesses von den belgischen Reaktoren.
Für die zylindrischen Mantelringe, den gewölbten Boden und für den Deckel des Reaktordruckbehälters sei kein geschmiedetes, sondern warmgewalztes Material verwendet worden. Dies geht aus den Unterlagen hervor, die das ENSI vom AKW-Betreiber angefordert hatte.