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Rudolf Dellenbach, der jetzige CEO der Aargauischen Kantonalbank, hört im April 2015 auf. Von der vom Grossen Rat beschlossenen Lohnkürzung um 40 Prozent ist er aber kaum betroffen. Diese Gesetzesänderung tritt wohl erst auf 2015 in Kraft.
Rudolf Dellenbach scheint noch immer verstimmt über die Kürzung seines Lohnes um 40 Prozent. Der CEO der Aargauischen Kantonalbank (AKB) hat sich auch am Mittwoch nicht zum Entscheid des Grossen Rats geäussert.
Neu sollen er und die weiteren vier Geschäftsleitungsmitglieder der Staatsbank höchstens das doppelte eines Regierungsrats verdienen, also rund 600000 Franken jährlich. Letztes Jahr verdiente er brutto 987000 Franken; seine vier Kollegen im Durchschnitt 647000 Franken – so viel wie noch nie.
Wie hoch fällt Kürzung aus?
Doch Dellenbach muss aller Voraussicht nach seinen Lebensstil nicht von heute auf morgen umkrempeln. Die AKB-Führung will auf eine mehrjährige Übergangsfrist hinwirken. Damit wäre zumindest der AKB-Chef nicht mehr von der neuen Regelung betroffen.
Wie die az weiss, hat der 60-jährige Dellenbach kürzlich seinen Vertrag bis April 2015 verlängert. Mit dannzumal knapp 64 Jahren wäre definitiv Schluss. Dies bestätigt der AKB-Bankratspräsident Arthur Zeller.
Das letztjährige Gehalt des AKB-CEO Rudolf Dellenbach von 987 000 Franken setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen. Der Grundlohn beträgt 480 000 Franken. Dazu kommen Pauschalspesen von 18 000 Franken und eine Autoentschädigung von 10 000 Franken. Der Rest von 479 000 ist Bonus und somit erfolgsabhängig. Falls die Entschädigung gekürzt werden müsste, setzte der Bankrat also am besten beim Bonus an. Doch so einfach ist das laut Bankratspräsident Arthur Zeller nicht, weil das Bonusreglement der Bank ein Bestandteil des Arbeitsvertrages ist. «Wir müssen die ganze Situation arbeitsrechtlich abklären.» (fam)
Zudem geht der Kanton davon aus, dass die Gesetzesänderung mit dem Vernehmlassungsverfahren und der Ausarbeitung eines Entwurfs mindestens zwei Jahre in Anspruch nimmt. Sogar eine Volksabstimmung wäre möglich, falls eine Partei das Referendum gegen die Gesetzesänderung ergreifen würde. Das revidierte AKB-Gesetz könnte also frühestens auf 2015 in Kraft treten.
Von den anderen Geschäftsleitungsmitgliedern könnte auch der 59-jährige Walter Berchtold, Dellenbachs Stellvertreter, nur noch am Rande von der neuen Regelung betroffen sein. Die anderen drei Geschäftsleitungsmitglieder sind zwischen 47 und 57 Jahre alt und müssen sich wohl oder übel mit einer geringeren Entlöhnung abfinden.
Klar ist für den Bankratspräsidenten Zeller, dass sie dereinst weniger als die 600000 Franken des CEO verdienen dürfen. Ob sie ebenfalls eine 40-prozentige Einbusse in Kauf nehmen müssen, ist laut Zeller allerdings ungewiss. Wäre dies der Fall, würden sie statt der heutigen 647000 Franken durchschnittlich noch 388000 Franken verdienen.
70 weitere Personen betroffen
Zeller hat in der Sendung «Aktuell» von Tele M1 erwähnt, dass die Lohnkürzung auch die Hierarchiestufe unter der Geschäftsleitung einschliesst, damit «das Lohngefüge wieder in sich stimmig ist».
Davon betroffen könnten zusätzlich rund 70 Personen sein, also jeder zehnte AKB-Mitarbeiter. «Das macht mir unglaublich Bauchweh, weil wir auch davon ausgehen müssen, dass sich der eine oder andere für einen anderen Job umschaut», sagt Zeller.
Wie viele Personen zusätzlich zu den Geschäftsleitungsmitgliedern tatsächlich eine Lohneinbusse in Kauf nehmen müssen und wie hoch diese ausfallen wird, wird in den nächsten Bankratssitzungen diskutiert.
Der Bankrat selbst, der zusammen mit der Regierung und dem Grossen Rat die Aufsicht über die AKB innehat, ist von einer Kürzung explizit ausgenommen. Das war nicht Gegenstand der überwiesenen SVP-Motion.