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Aargau
Kanton Aargau
Der 1. Januar ist nicht nur der erste Tag des Jahres, sondern auch der Termin, an dem neue Gesetze in Kraft treten. Auch im Kanton Aargau gelten ab heute geänderte Bestimmungen. Eine Auswahl.
Pendlerabzug: Das Aargauer Stimmvolk sagte Ende November an der Urne Ja zum Höchstbetrag von 7000 Franken, den Berufspendler pro Jahr bei den Steuern maximal abziehen dürfen. Nun gilt das geänderte kantonale Steuergesetz, das Teil der Entlastungsmassnahmen im Aargau ist. Von der Begrenzung betroffen sind rund 30 000 Pendler. Autofahrer können ab diesem Jahr nur noch einen Hin- und Rückweg von insgesamt 45 Kilometern abziehen.
Gewässerrevitalisierung: Von nun an fliessen fünf statt zehn Prozent der Erträge aus dem Wasserzins in die Renaturierung von Flüssen und Bächen. Pro Jahr steht deshalb von den insgesamt rund 45 Millionen Franken nur noch die Hälfte zur Verfügung. Die 10-Prozent-Grenze habe sich in der Vergangenheit als unrealistisch hoch erwiesen, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Das Stimmvolk sagte an der Urne ebenfalls Ja zu dieser Sparmassnahme.
Regierungsratsrente: Die neuen Regierungsräte erhalten kein Ruhegehalt mehr wie bis anhin, sondern sind wie alle anderen Verwaltungsmitarbeiter bei der Aargauischen Pensionskasse versichert. Eine Übergangsrente bis zur Pensionierung von maximal 150 000 Franken erhalten nur noch jene Räte, die mindestens 57 Jahre alt sind.
Ergänzungsleistungen: Der Vermögensverzehr bei Ergänzungsleistungen für AHV-Bezüger wird aufs neue Jahr hin erhöht. Künftig wird ein Fünftel (statt ein Zehntel) des Vermögens bei der Festlegung der Beitragshöhe als Einnahmen angerechnet.
Sozialhilfe: Zum Jahresbeginn übernimmt der Aargau zudem die geänderten Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos). Das führt unter anderem zu gekürzten Ansätzen für den Grundbedarf, den Sozialhilfeempfänger erhalten. (Mbü)