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Kanton Aargau
Die Aargauer Regierung schickt Änderungen an Schnittstellen der Schullaufbahn in eine freiwillige Anhörung. Wichtigste Änderung: Prüfungen zur Aufnahme in die Oberstufe und am Ende der Bez werden abgeschafft.
Nach welchen Kriterien beziehungsweise Messverfahren sollen Jugendliche von der Primar- in die Oberstufe und von der Volks- in die Mittelschule wechseln können? Die Regierung schlägt einige Neuerungen und Vereinfachungen vor. Sie kann das grundsätzlich in eigener Kompetenz auf dem Verordnungsweg tun.
Trotzdem eröffnet sie eine dreimonatige freiwillige Anhörung bei Parteien und Verbänden. «Die Volksschule bewegt, es ist wichtig, dass Entscheide, die sie betreffen, breit abgestützt sind», erklärt dazu Bildungsdirektor Alex Hürzeler. Demgemäss sollen die Änderungen auch nicht aufs nächste, sondern erst aufs übernächste Schuljahr eingeführt werden.
Der Übertritt von der Primarschule an die Oberstufe (Bezirks-, Sekundar- und Realschule) erfolgt aufgrund der Empfehlung der Primarlehrerin. Das soll so bleiben. Waren die Eltern mit dem Entscheid des Lehrers nicht einverstanden, konnte das Kind bisher eine Aufnahmeprüfung absolvieren. Diese soll nun abgeschafft werden. «Kaum ein Kind bestand in den letzten Jahren diese Prüfung», betont Regierungsrat Hürzeler, «das beweist, dass die Primarlehrer die Fähigkeiten der Kinder richtig einschätzen.» Anderseits verursacht die Prüfung hohe Kosten – die die Regierung in finanziell engen Zeiten gern ersparen würde.
Einige Änderungen betreffen den Auf- und Abstieg zwischen den drei Oberstufenzügen. Schülerinnen und Schüler mit sehr guten Leistungen sollen die Möglichkeit erhalten, bereits nach der Hälfte des ersten Oberstufenjahres «aufzusteigen», von der Real in die Sek beziehungsweise von der Sek in die Bez, ohne Verlust eines Schuljahres. Repetitionen sind an der Oberstufe ohnehin nicht mehr vorgesehen. Bei ungenügenden Leistungen erfolgt in der Regel der «Abstieg», die Relegation von der Bez in die Sek beziehungsweise von der Sek in die Real.
Die Bezirksabschlussprüfung (BAP) ist schon länger ein ungeliebtes Kind. Sie verursacht Kosten und Umtriebe, zählt aber nur noch zu einem Viertel für den Übertritt in die Mittelschule. Die Erfahrungsnoten aus den Zeugnissen sollen auch künftig die Hauptbasis bilden. Fürs Gymnasium braucht es einen Schnitt von 4,7, für Fach-, Wirtschafts- und Informatikmittelschule einen von 4,4. Bei der Berechnung des Schnitts sollen Deutsch und Mathematik neu doppelt zählen – und Übertritts-Willige dürfen in diesen Fächern keine ungenügenden Noten haben. «Es ist dies ein Bekenntnis zur Leistungsschule und zur Bedeutung dieser Basisfächer», betont Hürzeler.
Dazu kommt ein neuer Leistungscheck. «Nachdem wir im Bildungsraum Nordwestschweiz flächendeckend solche periodischen Checks einführen, darunter den Check S3 am Ende der Volksschulzeit, haben wir ein zusätzliches Beurteilungsinstrument», erläutert Hürzeler. «Es war ohnehin nicht einleuchtend, warum man in der Bez eine Abschlussprüfung machen muss, in der Sek und der Real aber nicht.»