Personalpolitik
Abgänge im Departement Roth: Die Kündigungsgründe bleiben geheim

Innert kurzer Zeit hat sich Regierungsrätin Franziska Roth von drei Führungsleuten getrennt. In der Antwort zu einem Vorstoss zu den Abgängen gibt sich die Regierung bedeckt.

Fabian Hägler
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SVP-Regierungsrätin Franziska Roth wechselte mehrere Abteilungsleiter aus.

SVP-Regierungsrätin Franziska Roth wechselte mehrere Abteilungsleiter aus.

Sandra Ardizzone

Die neu gewählte Regierungsrätin Franziska Roth (SVP) war noch keine drei Monate im Amt, da sorgte sie schon mit drei Personalentscheiden für Aufsehen. Kommunikationschefin Daniela Diener sowie die Abteilungsleiter Urs Niffeler (Gesundheit) und Andreas Flückiger (Militär) mussten gehen.

Über die Gründe für die Kündigungen und die Abgangsmodalitäten kursierten diverse Gerüchte, konkret äussern wollten sich aber weder Roth noch die betroffenen Führungspersonen. Schliesslich reichte GLP-Grossrat Adrian Bircher einen Vorstoss mit Fragen zu den Abgängen ein. Bircher wollte unter anderem wissen, ob nicht «mit einer offeneren Kommunikation den Fragen und Spekulationen begegnet werden» könnte.

Die Antwort der Regierung ist ein klares Nein. Im Interesse der beiden Vertragsparteien – also der gekündigten Mitarbeiter und des Regierungsrats als Anstellungsbehörde – seien «Anstellungs-, Lohn- und Trennungsmodalitäten nicht öffentlich». Dies gelte nicht nur in der kantonalen Verwaltung, sondern auch in der Privatwirtschaft.

Die Gründe für die Abgänge von Diener, Niffeler und Flückiger bleiben also geheim. Einige andere Fragen beantwortet der Regierungsrat hingegen. So gibt es in den Verträgen des Führungspersonals keine Klausel zu Kündigungen bei Regierungsratswechseln. Und es gibt in solchen Fällen keine Abgangsentschädigungen, dies sei im kantonalen Personalrecht nicht vorgesehen. «So wären beispielsweise Zahlungen in die Pensionskasse einer austretenden Kaderperson nicht zulässig, wie es teilweise in der Privatwirtschaft als ‹goldener Fallschirm› praktiziert wird.»

Entscheid liegt bei Roth

Der Entscheid über eine Kündigung liegt bei der Departementsleitung, im konkreten Fall also bei Franziska Roth. Wenn der Abgang «im gegenseitigen Einvernehmen aufgrund einer Vereinbarung mit der betreffenden Kaderperson» erfolgt, nimmt der Gesamtregierungsrat dies lediglich zur Kenntnis.

Nur bei einer einseitigen Auflösung des Arbeitsvertrags seitens Kanton – also einer fristlosen Kündigung oder einer Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist – sei der Gesamtregierungsrat als Anstellungsbehörde zuständig. Wenn möglich, werde bei Abgängen von Kaderleuten aber immer eine einvernehmliche Lösung angestrebt. Dies, weil zwischen Führungspersonen und der Departementsleitung ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht.