Zofingen
Abdel, abgewiesener algerischer Asylbewerber, zum 23. Mal verurteilt

Ein 44-jähriger algerischer Asylbewerber wird zum 23. Mal verurteilt. Immer und immer wieder kommt der Mann mit dem Schweizer Gesetz in Konflikt – wegen Diebstahl, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Hausfriedensbruch, Körperverletzung.

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Ein algerischer Asylbewerber wurde am Donnerstag zum 23. Mal verurteilt (Symbolbild)

Ein algerischer Asylbewerber wurde am Donnerstag zum 23. Mal verurteilt (Symbolbild)

Keystone

Es sind Menschen wie Abdel*, die Asylbewerber in ein schlechtes Licht rücken: Der 44-jährige Algerier stand am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zofingen.

Abdel trägt Crocs, als er vom Bezirksgefängnis in den Gerichtssaal geführt wird. Er kennt das Prozedere. Es ist nicht das erste Mal, dass er vor einem Richter steht.

22-mal wurde er in den letzten neun Jahren bereits verurteilt - wegen Diebstahl, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Hausfriedensbruch und Körperverletzung.

«Ich hoffe, ich kriege eine Chance.»

Seit 10 Jahren lebt er im Aargau, obwohl sein Asylgesuch abgelehnt und er ausgewiesen wurde.

Abdel ist heroinabhängig, zurzeit nimmt er Methadon. In Algerien habe er Probleme mit Terroristen, habe Gräueltaten erlebt. «Ich kann nicht zurück», sagt er.

Was ihm vorgeworfen wurde: Zweimal hat er in einem Laden auf einem Biohof das Geld aus der Kasse gestohlen, insgesamt 189 Franken.

Aus dem Büro eines Schulhausabwarts entwendete er einen Laptop. Der Algerier wollte ihn gegen Drogen tauschen.

Die Gerichtspräsidentin sagt: «Sie haben ein beeindruckendes Vorstrafenregister. Haben Sie nie gedacht, dass Sie auf dem falschen Weg sind?»

«Doch schon», antwortet Abdel. Aber nun sei es anders, er wolle nicht mehr immer raus, rein, raus und wieder rein ins Gefängnis.

Zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft führte in ihrem Plädoyer aus, dass Abdel sich strafresistent zeige, sich weigere auszureisen, einmal sogar den Rückschaffungsflug mit einem «unmöglichen Verhalten» verhindert habe.

Laut Gutachter sei er trotz Drogensucht voll zurechnungsfähig.

Aber: «Er lässt sich keines Besseren belehren.» Die Staatsanwältin forderte drei Jahre unbedingte Freiheitsstrafe. Abdels Verteidiger drei Monate.

Zum Schluss sagte Abdel: «Es tut mir leid, was ich getan habe. Ich hoffe, ich kriege eine Chance».

Das Gericht verurteilte den Algerier zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe und einer vollzugsbegleitenden Drogentherapie. (wua)

*Name geändert