Aargauische Pensionskasse
Regierung will die Renten sichern – Nettolöhne der Kantons-Angestellten werden sinken

Höhere Sparbeiträge, tiefere Koordinationsabzüge, ein Polster für den Übergang und ein Plan für den Fall, dass es trotzdem nicht reicht: Der Regierungsrat schickt ein Massnahmen-Paket zur Sicherung der Renten der Kantonsangestellten in die Vernehmlassung.

Eva Berger
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Aargauer Flagge an der Grossratssitzung, am 10. November 2020 in der Umweltarena in Spreitenbach.

Aargauer Flagge an der Grossratssitzung, am 10. November 2020 in der Umweltarena in Spreitenbach.

Severin Bigler

Die Lebenserwartung steigt, die Lage auf den Kapitalmärkten ist schwierig. Für die berufliche Vorsorge bedeutet das nichts Gutes: die Umwandlungssätze sinken, die Renten damit auch. Davon sind auch die Versicherten bei der Aargauischen Pensionskasse (APK), also das gesamte Kantonspersonal, betroffen. Betrug der Umwandlungssatz der APK für die Versicherten bis 2013 noch 6,8 Prozent, so werden es ab 2024 nur noch 5 Prozent sein.

Der Umwandlungssatz bestimmt den Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten als Rente jährlich ausbezahlt wird. Sinkt der Umwandlungssatz, sinken auch die Renten.

Bis 2018 lag das Leistungsniveau der APK bei 65 Prozent des versicherten Lohns. Mit der jüngsten Senkung des Umwandlungssatzes ab 2022 durch den Vorstand der APK fällt das geplante Leistungsniveau ab 2024 auf nur noch 55 Prozent. Es ist damit zu tief, das aus der Bundesverfassung abgeleitete Vorsorgeziel von 60 Prozent aus 1. und 2. Säule wird nicht mehr erreicht.

Vernehmlassung bis 3. Juni

Der Aargau möchte aber ein verlässlicher Arbeitgeber bleiben, wie die Staatskanzlei am Donnerstagmorgen in einer Medienmitteilung schreibt. Der Regierungsrat hat deshalb eine Vorlage mit Abfederungsmassnahmen erarbeitet, die ein übermässiges Absenken der Renten verhindern sollen, dabei aber ein angemessenes Leistungsniveau gewährleisten.

Es sei eine ausgewogene Vorlage, eine «mit Augenmass». Sie geht heute Donnerstag in die Anhörung bei Parteien und Verbänden. Bis am 3. Juni können diese ihre Eingaben zum Paket machen.

Die vier Massnahmen des Regierungsrats für sichere Renten:

  1. Die Sparbeiträge sollen «moderat» erhöht werden, der Kanton als Arbeitgeber sowie die Versicherten zahlen also höhere Beiträge ein. Damit soll das planmässige Leistungsziel von 60 Prozent des versicherten Lohnes erreicht werden. Allerdings reduziert sich so auch der Nettolohn der Arbeitnehmenden. Um wie viel, lässt der Regierungsrat in der Medienmitteilung offen.
  2. Der Koordinationsabzug würde gesenkt, wodurch Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen besser versichert würden. Damit würden also auch sozialpolitische Ziele verfolgt, wie es in der Mitteilung heisst.
  3. Eine Einmal-Einlage in die Pensionskasse soll die am stärksten betroffene Übergangsgeneration, jene über 50 Jahre, entlasten.
  4. Ein Vorgehen soll definiert werden, für den Fall, dass es trotzdem zu einer Unterdeckung kommt. Für die Planungssicherheit würde dieses im Pensionskassendekret festgelegt.

15 Millionen Franken jährlich, dazu einmalig 20,4 Millionen

Diese Abfederungsmassnahmen kosten. Die höheren Sparbeiträge führen für den Kanton zu Mehrausgaben von 6,9 Millionen Franken im Jahr. Die Senkung des Koordinationsabzugs würde ihn jährlich 8,1 Millionen Franken kosten, die einmalige Einlage für die Übergangsgeneration schlägt mit 20,4 Millionen zu Buche. Sämtliche Massnahmen haben weiter auf die Gemeinden finanzielle Auswirkungen, schliesslich tragen diese 35 Prozent der Löhne für Lehrpersonen.

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen hat das Sanierungskonzept für den Fall einer Unterdeckung.

Seit die APK im Jahr 2008 ausfinanziert worden ist, befand sie sich als Folge der Finanzkrise in einer Unterdeckung. Das bis anhin geltende Sanierungskonzept zielte jedoch ausschliesslich auf einseitige Minderverzinsungen zulasten der Versicherten ab.