Grosser Rat
Aargauer werden kräftig zur Kasse gebeten, wenn sie die Steuern zu spät zahlen

Vier Massnahmen sollen das Budget 2018 um 35 Millionen Franken entlasten. Der Grosse Rat hiess in erster Lesung zwei davon gut – darunter den mit Abstand grössten Brocken.

Drucken
Mit Mahnungen für noch nicht eingereichte Steuererklärungen will der Kanton Geld einnehmen. (Symbolbild)

Mit Mahnungen für noch nicht eingereichte Steuererklärungen will der Kanton Geld einnehmen. (Symbolbild)

KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Drei Spar- und Mehreinnahmenpakete mit einem Gesamtvolumen von einer Viertelmilliarde Franken hat der Aargau schon hinter sich. Und trotzdem drohen noch viel höhere Defizite als bisher, uunter anderem weil das Volkseinkommen pro Kopf inzwischen rückläufig ist, ebenso die Steuereinnahmen. Gleichzeitig steigen die Gesundheitskosten in beängstigendem Tempo. Derzeit verschlingt die Kostensteigerung allein hier pro Jahr 2 Steuerprozente.

Manche mögen das Wort «Sanierungspaket» nicht mehr hören. Und doch musste sich der Grosse Rat gestern mit dem vierten solchen Paket, den «Sanierungsmassnahmen 2018», befassen. Darin schlug die Regierung vier Massnahmen vor, die das Budget 2018 – das Ende August/Anfang September vorgestellt wird – um rund 36 Millionen Franken entlasten soll.

  • Mit einer davon hätten bessergestellte Nichterwerbstätige bei den Familienzulagen schlechter gestellt werden sollen. Die Vorlage war aber sehr unklar. Sie wurde versenkt. Und mit ihr mögliche Mehreinnahmen von bis zu 2,5 Millionen Franken jährlich.
  • Abgelehnt wurde ein Vorschlag zur Erhöhung des Kostendeckungsgrades «Einwohner- und Objektregisterdatenplattform». Damit gehen Mehreinnahmen von 40 000 Franken flöten.
  • Zugepackt hat der Grosse Rat hingegen beim Vorschlag, im Steuermahnwesen künftig wie viele andere Kantone kostendeckende Gebühren einzuführen (vgl. Box). Das kostet im ersten Jahr etwas, weil Software-Anpassungen nötig sind. Nachher soll dies zwischen 2,5 und 5 Millionen Franken jährlich bringen – je nachdem, ob sich das Verhalten der Menschen beim Abgeben der Steuererklärung ändert oder nicht. Allerdings muss die Regierung mit Blick auf die zweite Lesung im November noch wichtige Fragen klären. Etwa, ob die Gebühren wirklich nur kostendeckend sind? Ob vorab Leute getroffen würden, die ohnehin keine Steuern zahlen (können), womit das Ganze ein Leerlauf würde? Und wie viel davon geht an die Gemeinden?
  • Vorläufig gutgeheissen wurde auch der Vorschlag, die Schuldentilgung bei der Spezialfinanzierung Sonderlasten für maximal vier Jahre auszusetzen. Dieser Vorschlag entlastet das Budget für maximal vier Jahre um je 35 Millionen Franken. Es ist denn auch das Kernstück der «Sanierungsmassnahmen 2018». Allerdings ist dieser Entscheid alles andere als definitiv. Auch hier wurden dem Regierungsrat gewichtige Prüfungsaufträge auf den Weg gegeben. Wie will die Regierung die Schulden dann abzahlen? Wie genau will sie die Haushaltssanierung erreichen? Von der Beantwortung hängt es nicht nur bei den Freisinnigen ab, ob sie im November den Vorschlag definitiv gutheissen, oder ihn ablehnen. Die SVP sagt so oder so Nein dazu.

Steuern: Erste Mahnung kostet 35 Franken

Wie einige andere Kantone will der Aargau Mahngebühren im Steuerbereich einführen. So sieht der «Tarif» aus:

- 35 Franken kostet es künftig, wenn eine erste Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung verschickt werden muss.

- 50 Franken kostet die zweite Mahnung.

- 35 Franken kostet es, wenn ein Steuerzahler zur Begleichung seiner Steuerschuld gemahnt werden muss.

- 100 Franken sollen fällig werden, wenn jemand deshalb betrieben werden muss.

- Abgelehnt hat es der Grosse Rat, auch die Fristerstreckung für das Einreichen einer Steuererklärung mit einer Gebühr zu versehen. Die Regierung zeigte sich einverstanden. Dieser Vorschlag ist damit vom Tisch. (MKU)

Das heisst «Schuldentilgung aussetzen»

Doch worum geht es überhaupt? Die Spezialfinanzierung Sonderlasten wurde seinerzeit geschaffen, um die Ausfinanzierung der Pensionskasse und die Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken zu finanzieren. Innerhalb von 13 Jahren wurden über 2 Milliarden Franken abgestottert. Unter anderem wurde der ganze Anteil des Aargaus am Erlös des Goldverkaufs der Nationalbank – rund 840 Millionen Franken – dafür verwendet. Derzeit sitzt der Kanton noch auf Schulden von 926 Millionen Franken. Laut Gesetz müssten jährlich bestimmte Anteile etwa der Ausschüttungen der Aargauischen Kantonalbank oder der AEW Energie AG an den Kanton fliessen, dafür aufgewendet werden. Diese Beträge sollen stattdessen für maximal 4 Jahre ins Budget fliessen – rund 35 Millionen Franken jährlich.

Was braucht es für das Budget 2018?

Falls nichts unternommen wird, befürchtet die Regierung 2018 ein Defizit von rund 160 Millionen Franken. Die Massnahmen, die der Grosse Rat gestern behandelt hat, werden das Budget – sofern sie im November bestätigt werden – um knapp 35 Millionen Franken entlasten. Zusätzlich beschliesst die Regierung in eigener Kompetenz Sofortmassnahmen in etwa derselben Höhe – zum Beispiel weniger Taschengeld für Asylbewerber. Beides ergibt aber erst 70 Millionen Franken. Es bleibt eine Lücke von 90 Millionen. Die will die Regierung mit 145 Millionen Franken, die es 2018 für die Konzessionserneuerung für das Kraftwerk Klingnau gibt, schliessen. Hier zeichnet sich Zustimmung des Grossen Rats ab. So bliebe 2018 sogar etwas «übrig». Dieses Geld soll in die Ausgleichreserve gehen und helfen, drohende Defizite der Folgejahre zu mildern.

Lesen Sie die Grossratssitzung in unserem Liveticker nach: