Motion
Aargauer SVP und FDP wollen Abzug für Krankenkasse verdoppeln

Krankenkassenprämien drücken immer mehr aufs Portemonnaie. SVP- und FDP-Fraktion im Aargauer Grossen Rat wollen jetzt den Pauschalabzug bei den Steuern verdoppeln. Das fordern sie in einer Motion. Heute können Verheiratete pauschal 4000 Franken jährlich abziehen, künftig sollen es 8000 Franken sein.

Mathias Küng
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Die Krankenkassenprämien im Kanton Aargau liegen im gesamtschweizerischen Vergleich im mittleren Bereich. Keystone

Die Krankenkassenprämien im Kanton Aargau liegen im gesamtschweizerischen Vergleich im mittleren Bereich. Keystone

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Die alljährlich steigenden Prämien für die Krankenkasse belasten zahllose Haushaltsbudgets immer stärker. Dies, obwohl man bei den Steuern einen Abzug machen kann. Dieser beträgt im Kanton Aargau derzeit 4000 Franken für verheiratete Personen, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, bzw. 2000 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen.

Dies gilt aufgrund des Steuergesetzes vom 1. Januar 2001. Damals wurden die Abzüge für Einlagen, Prämien und Beiträge für die Lebens-, die Kranken- und die Unfallversicherung sowie für die Zinsen von Sparkapital der steuerpflichtigen Personen und der von ihr unterhaltenen Personen festgelegt.

Seit 18 Jahren unverändert

Damals betrug die Durchschnittsprämie der obligatorischen Krankenversicherung im Aargau 2281.32 Franken. Dies halten die Fraktionen von SVP und FDP (Sprecherin: Nicole Müller-Boder/SVP) des Grossen Rates in einer am Dienstag eingereichten Motion fest. Diese Pauschalabzüge seien nicht mehr angemessen, heisst es dazu. Denn seither sei die Durchschnittsprämie stark angestiegen. 2017 betrug sie bereits 5364 Franken, «was einem Anstieg von 135 Prozent entspricht», wie die Motionäre argumentieren. Aber: Während die Bevölkerung diesen massiven Prämienanstieg verkraften muss, sei die Höhe des Pauschalabzugs seit 18 Jahren unverändert. Die beiden Fraktionen verlangen deshalb «dringend eine Anpassung an die aktuellen Verhältnisse».

Sie verlangen jetzt eine Verdoppelung des geltenden Pauschalabzugs für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen für verheiratete Personen, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, auf 8000 Franken und für die übrigen Steuerpflichtigen auf 4000 Franken. Mit dieser Erhöhung werde dem massiven Prämienanstieg zumindest teilweise Rechnung getragen, so die Argumentation. Die Durchschnittsprämie betrug 2017 bereits 5364 Franken, was gegenüber 2001 einem Anstieg von 135 Prozent entspreche.

Bund passt Abzüge massiv an

Der Vorstoss im Aargau fällt just in eine Zeit, in der sich der Bund anschickt, die pauschalen Abzüge für Krankenkassenprämien bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen. Nach dem Nationalrat hat nämlich gestern auch der Ständerat als Zweitrat einen entsprechenden Vorstoss gutgeheissen. Der Bundesrat muss jetzt eine Vorlage erarbeiten. Demnach soll der Abzug für Alleinstehende von 1700 auf 3000 Franken erhöht werden, für Ehepaare von 3500 auf 6100 Franken. Pro Kind soll man bei der Bundessteuer neu 1200 Franken statt wie bisher 700 Franken abziehen können. Laut Finanzminister Ueli Maurer (SVP) kostet das Bund und Kanton 465 Millionen Franken. Zur Erläuterung: Verluste fallen bei den Kantonen an, weil sie mit 17 Prozent an den Einnahmen der direkten Bundessteuer partizipieren.

Erste Motion scheiterte

Doch zurück in den Aargau: Die am Dienstag eingereichte Motion von SVP/FDP ist nämlich die abgeschwächte Version eines Vorstosses, den Nicole Müller-Boder schon im Juni 2018 eingereicht hat und der im letzten November im Grossen Rat mit 108:17 Stimmen abgelehnt wurde. Darin hatte die Grossrätin gefordert, dass künftig die effektiven (also die vollen) Prämien der obligatorischen Grundversicherung (nach Abzug allfälliger Prämienverbilligungen) voll steuerlich abgezogen werden können.

Voller Abzug kostet 144 Millionen

Die Regierung wehrte sich vehement gegen einen vollen Abzug. So müsste der Staat faktisch die Wahl von teuren Krankenkassen und tiefen Franchisen unterstützen, befürchtete sie. Bestehende Anreize, möglichst kostengünstige Prämienmodelle zu wählen, würden unterlaufen. Die Regierung rechnete im August 2018 vor, bei einem vollen Abzug wären mit jährlichen Mindereinnahmen von rund 74 Millionen Franken beim Kanton und von 70 Millionen Franken bei den Gemeinden zu rechnen, insgesamt also von 144 Millionen Franken.