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Kanton Aargau
Die Regelungen für den Fahrdienst sollen auf nationaler Ebene erlassen werden. Ein Handeln im Aargau sei nicht zielführend, so der Regierungsrat.
Ist der Fahrdienst Uber, der auch im Aargau operiert, ein Arbeitgeber, der seine Chauffeure anstellen und Sozialleistungen für sie zahlen muss? Oder handelt es sich um eine Vermittlungsplattform und die Fahrer sind selbstständige Unternehmer? Zu dieser Frage laufen derzeit Gerichtsverfahren in den Kantonen Zürich und Genf – und sie hat im Aargau auch Grossratsmitglieder von Grünen und SP dazu bewogen, der Regierung mehrere Fragen zu stellen.
Im Herbst 2019 hatte der Kanton Genf Uber als Arbeitgeber eingestuft. Sollte das Unternehmen die Fahrer nicht regulär anstellen und für sie Sozialleistungen entrichten, droht ein Verbot. So weit wollten Andreas Fischer, Kim Schweri (beide Grüne), Florian Vock und Viviane Hösli (beide SP) mit ihrem Vorstoss nicht gehen. Sie verlangten aber Auskunft, in welchem Ausmass die Firma im Aargau aktiv ist, «wie die Einhaltung der Arbeitsgesetze kontrolliert wird und ob sich der Kanton vorstellen kann, ähnliche Forderungen wie Genf zu stellen», sagte Fischer. Und sie wollten wissen, wie die Situation der sogenannten Gig Economy im Aargau aussieht. So wird jener Teil des Arbeitsmarktes bezeichnet, bei dem kleine Aufträge über Onlineplattformen an Selbstständige, Freiberufler oder geringfügig Beschäftigte vergeben werden.
Nun hat die Regierung den Vorstoss beantwortet – und hält fest: «Es besteht keine Pflicht für Firmen im Bereich der Gig Economy, ihre Aktivitäten im Kanton Aargau anzumelden.» Deshalb habe das Amt für Wirtschaft und Arbeit auch keine Zahlen dazu, wie viele Uber-Fahrer im Aargau aktiv sind. Eine Einschätzung der Arbeitsmarktsituation in der Gig Economy und deren Ausmass seien nicht möglich. Der Regierungsrat ist der Ansicht, «dass den Herausforderungen für die Schweizer Wirtschaft und den Problemen, die mit Gig Economy verbunden sind, nicht mit kantonalen Insellösungen begegnet werden soll.
Anbieter wie Uber agierten grenzüberschreitend, deshalb sollten die offenen Fragen des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts auf nationaler Ebene gelöst werden. Neben dem Kanton Genf beurteilen die Unfallversicherungsanstalt Suva sowie die Sozialversicherungsanstalt Zürich Uber als Arbeitgeber. In beiden Fällen hat der Fahrdienst Rekurs eingelegt, die Verfahren sind noch hängig. Der Aargauer Regierungsrat beobachtet die Fälle und geht davon aus, dass letztlich das Bundesgericht über die Einstufung von Uber entscheiden muss.
Ein Handeln auf kantonaler Ebene erachtet die Regierung nicht als zielführend. Solange keine generelle bundesrechtliche Regelung oder Rechtssprechung des Bundesgerichtes existiere, wie die Rechtsverhältnisse der Gig Economy zu qualifizieren seien, müssten die Sozialversicherungsanstalten im Einzelfall eine Beurteilung vornehmen. Dies liege nicht in der Kompetenz der Regierung und auch nicht in jener des Volkswirtschaftsdepartement, wo das Amt für Wirtschaft und Arbeit angesiedelt ist. Die Sozialversicherung Aargau teile diese Haltung und beobachte in Abstimmung mit der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen die Rechtsentwicklung.