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Kanton Aargau
Der Aargauer Regierungsrat ist gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene generelle Senkung des Wasserzinses für alle Stromproduzenten. Für notleidende Kraftwerke soll der Wasserzins jedoch von maximal 110 auf auf 80 Franken pro Kilowatt reduziert werden können.
Eine allgemeine Reduktion des Wasserzinses nach dem Giesskannenprinzip für alle Kraftwerke werde klar abgelehnt, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag an das Bundesamt für Energie. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Option, notleidende Kraftwerke zu entlasten, werde jedoch unterstützt.
Der Regierungsrat hält fest, die Einnahmen aus dem Wasserzins hätten einen bedeutenden Einfluss auf die Kantonsfinanzen. Für den Kanton bedeute die Senkung der Wasserzinsen von derzeit maximal 110 Franken auf 80 Franken pro Kilowatt Mindereinnahmen von 14 Millionen Franken pro Jahr. Dies entspreche einem knappen Steuerprozent.
Der Aargau ist neben den Gebirgskantonen stark von den Vorschlägen des Bundesrats zu den Wasserzinsen betroffen, wie aus der Stellungnahme hervorgeht. Die im Kanton installierten Wasserkraftwerke liefern rund 8 Prozent des in der Schweiz produzierten Stroms aus Wasserkraftwerken.
Zusätzlich habe die Wasserkraft im Kanton eine lange Tradition, hält der Regierungsrat fest. Daher gebe es zahlreiche Kraftwerke entlang der Gewässerstrecken. Die Kraftwerke würden das Landschaftsbild entsprechend prägen. Daher sei eine "angemessene Abgabe" für die Nutzung der Ressource Wasser legitimiert.