Die Aargauer Regierung soll das Bankkundengeheimnis in seiner heutigen Form «mit aller Macht» verteidigen. Das verlangt das Kantonsparlament. Es hat einen entsprechenden SVP-Vorstoss mit knapper Mehrheit überwiesen.
Was man befürchtet habe, sei eingetreten, erklärte SVP-Grossrätin Maya Frey (Staufen) am Dienstag im Aargauer Kantonsparlament: Mit der von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf präsentierten Revision des Steuerstrafrechts werde die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und einfacher Steuerhinterziehung wenn auch nicht formell, so doch faktisch aufgehoben.
Das sei das Ende vom Prinzip von Treu und Glauben im Verhältnis zwischen Staat und Bürger, so die Politikerin.
Die SVP hatte deshalb schon im vergangenen November ein Postulat eingereicht, das von der Regierung verlangt, sich in der Vernehmlassung für den Beibehalt der Unterscheidung der Tatbestände Steuerbetrug und Steuerhinterziehung einzusetzen, bzw. für die Wahrung des Bankkundengeheimnisses in den entsprechenden Verfahren.
Der Regierungsrat lehnte den Vorstoss ab. Schon aus formalen Gründen, weil das Parlament ihm die Vernehmlassungsantworten an den Bund nicht zu diktieren hat. Inhaltlich werde das Bankgeheimnis mit den vorgeschlagenen Regelungen keineswegs beerdigt, so Finanzdirektor Roland Brogli am Dienstag vor dem Parlament.
Der Regierungsrat sei ganz klar für die Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, für eine Kriminalisierung unbescholtener Bürger würde er nie Hand bieten. Das sei aber nicht dasselbe wie eine Neureglung der Auskunftpflicht der Banken bei wiederholter, systematischer Steuerhinterziehung im grossen Stil. Eine solche sei zu prüfen.
Das Parlament sah das etwas anders. Mit knappen 64 gegen 60 Stimmen wurde das Postulat der SVP überwiesen. Stillschweigend gewissermassen, denn zu Wort meldeten sich hauptsächlich die Gegner.
Grundsätzlich unterstütze man das Anliegen der SVP schon, meinte Ralf Bucher (CVP, Mühlau) – man wolle auf keinen Fall den gläsernen Bürger. Hingegen störte sich die CVP an der Formulierung: Die heute gültigen Regelungen zur Auskunftspflicht der Banken seien «für alle Fälle der Steuerhinterziehung» beizubehalten.
Das schütze die systematische Hinterziehung, und das könne man auf keinen Fall gutheissen, so Bucher.
«Ideologisch rückwärts gewandt» nannte SP-Sprecher Dieter Egli (Windisch) den SVP-Vorstoss. Steuern zu bezahlen sei nun mal nicht freiwillig. Wer in der Migros den angeschriebenen Preis bezahle, sei auch nicht besonders grosszügig. Wer es nicht tue hingegen ein Dieb.