Startseite
Aargau
Kanton Aargau
Die Aargauer Waldeigentümer sollen bei der Wiederbewaldung von Schadenflächen finanziell unterstützt werden. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Massnahmenpaket vorgelegt. Für die Umsetzung in den Jahren 2021 bis 2024 ist ein Kredit von 9,6 Millionen Franken notwendig.
Des Fokus des Massnahmenpakets liege auf der Waldbewirtschaftung und der Nutzfunktion des Waldes, die den gesellschaftlichen und ökologischen Anforderungen an eine nachhaltige und an die veränderten Klimabedingungen angepasste Waldbewirtschaftung gerecht werde. Das teilte die Staatskanzlei Aargau am Freitag mit.
Die Winterstürme vom Januar 2018, die Trockenheit im 2018 und 2019 schädigten oder zerstörten viele Aargauer Waldbestände. Die Winterstürme 2020, die milde Witterung dieses Frühjahrs und die aufgetretene Trockenheit verschärften die Situation zusätzlich, wie es in einer Medienmitteilung weiter heisst.
«Die Lage für die betroffenen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer hat sich durch die Corona-Pandemie weiter verschlechtert», wird der zuständige Regierungsrat Stephan Attiger (FDP) zitiert. «Neben den direkten Schäden an den Waldbeständen sind sowohl die Absatzmöglichkeiten von Holz im Inland sowie die Exportmöglichkeiten von Holz stark eingebrochen.»
Der Kanton wird die Waldeigentümer weiterhin mit Beiträgen an Massnahmen zur Eindämmung des Borkenkäfers über die sogenannten Revierbeiträge unterstützen.
Die öffentliche Anhörung zum Massnahmenpaket «Bewältigung Waldschäden durch Borkenkäfer, Trockenheit, Eschenwelke und Sturmereignisse» dauert bis am 21. September 2020.