Sozialhilfe
«Aargauer Praxis» bei Altersguthaben: Linke und Mitte-Politiker wollen ein Verbot

Nachdem der «Kassensturz» berichtet hat, wie in Aargauer Gemeinden ehemalige Sozialhilfebeziehende ihre Schulden mit dem Altersguthaben zurückbezahlen müssen, wird die Politik aktiv. Aber nicht alle sehen die Schuld bei den Gemeinden.

Eva Berger
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FDP-Grossrat Adrian Schoop an der Sitzung des Grossen Rats vom 8. Dezember. Die FDP fragt, wie der Regierungsrat zur "Aargauer Praxis" steht.

FDP-Grossrat Adrian Schoop an der Sitzung des Grossen Rats vom 8. Dezember. Die FDP fragt, wie der Regierungsrat zur "Aargauer Praxis" steht.

Aargauer Zeitung

Dass in einigen Aargauer Gemeinden Altersguthaben zur Rückzahlung der Sozialhilfe verwendet werden müssen, bewegte Grünen-Nationalrätin Irène Kälin letzte Woche zum Nachfragen beim Bundesrat, wie er diese Praxis beurteile.

Er sei klar gegen diesen Zwang, antwortete der. Doch auch wenn er in Aussicht stellt, dass der Bund das Problem mit den Kantonen thematisieren will, so fehle ihm die Kompetenz, diesbezüglich Anweisungen zu geben. Die Kantone entscheiden selber.

Vorstösse von Links und Mitte, sowie von der FDP

Im Aargau kommt jetzt, wie von mehreren Parteien angekündigt, Druck auf. An der Sitzung des Grossen Rats vom Dienstag wurden zwei Vorstösse zur von der Sendung «Kassensturz» kürzlich thematisierten Praxis eingereicht.

Therese Dietiker und Urs Plüss (beide EVP), Lea Schmidmeister und Lelia Hunziker (beide SP), Gertrud Häseli (Grüne), Renata Siegrist (GLP) und Andre Rotzetter (CVP) fordern, dass auf die nächste Anpassung der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung der Umgang mit Freizügigkeitsleistungen von Sozialhilfebeziehenden geregelt wird.

Keine Forderung nach frühem Rentenbezug

Die Freizügigkeitsguthaben sollen als Altersvorsorge definiert werden, womit sie für die Rückerstattung der Sozialhilfe nicht gebraucht werden können - die Gemeinden dürften es nicht mehr verlangen. Andere Forderungen, zum Beispiel nach einer Rente ab 60 für ehemalige Sozialhilfebeziehende, stellt die Motion nicht. Ein Ansatz, den Claudia Rohrer, Co-Fraktionspräsidentin der SP, verfolgt.

Wenn Menschen, die nach vielen Arbeitsjahren in die Sozialhilfe rutschen, mit ihrer frühzeitigen Pensionierung ihre Altersvorsorgegelder umgehend abgeben müssen, treibe man sie zum letzten Mal in die Ohnmacht, schreiben die Motionärinnen und Motionäre.

Sie würden Sozialhilfebezügern gleichgestellt, die nicht oder kaum gearbeitet haben, «ihre langjährige Arbeit wird nicht wertgeschätzt, im Gegenteil». Bediene sich die Gemeinde ihrer Freizügigkeitsleistungen, würden sie zudem noch stärker von den Ergänzungsleistungen abhängig. Dabei sei «völlig unklar», wie weit die Verschiebung der Sozialhilfe in die Ergänzungsleistungen sinnvoll oder richtig sei.

FDP thematisiert die andere Seite

Das und gleichzeitig eine Überbrückungsrente greift auch die FDP auf. Ob es Schätzungen gebe, in welcher Höhe Ergänzungsleistungen eingespart werden könnten, wenn die Pensionskassengelder monatlich statt einmalig ausbezahlt werden, ist eine von sieben Fragen der Freisinnigen, die sie per Interpellation an den Regierungsrat richten.

Weiter wollen sie wissen, ob die Regierung überhaupt Handlungsbedarf erkenne, oder wie sie die im «Kassensturz» präsentierten Fälle beurteile. Zwar erschienen diese ungerecht und kurzsichtig, schreibt die FDP, sie setzt ihren Fokus aber insgesamt auf die Gemeinden. Denn von diesen kommt die Sozialhilfe, die grundsätzlich rückerstattungspflichtig ist, wie die Fraktion erinnert.

Dem werde nicht immer nachgekommen. Es seien Fälle bekannt, in denen Sozialhilfeempfänger durch Erbschaften, Schenkungen oder Pensionskassenleistungen zu Geld gekommen sind, das jedoch nicht meldeten, «sondern unter Umständen auf andere Konten umleiteten, auch im Ausland».

Unterstützung für Gemeinden

Dazu hatte FDP-Grossrat Adrian Schoop vor einem Jahr einen Vorstoss eingereicht. Da der Regierungsrat damals schrieb, das sei auf gesamtschweizerischer Ebene zu lösen, zog er das Postulat zurück.

Ob seither etwas unternommen wurde, fragt die FDP, und falls nicht, weshalb der Regierungsrat untätig blieb, in einem Bereich, in dem die Gemeinden stark gefordert, aber aufgrund der Zuständigkeiten auf die Unterstützung des Kantons angewiesen seien.