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Aargau
Kanton Aargau
Eine vorberatende Aargauer Parlamentskommission ist nicht auf die Revision des kantonalen Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung eingetreten.
Eine Mehrheit erachte es als angezeigt, bis nach Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes in frühestens vier Jahren zuzuwarten, teilte die Kommission für Justiz (JUS) am Dienstag mit. Man gehe davon aus, dass die Revision des Bundesgesetze massgebliche Änderungen für die kantonale Gesetzgebung mit sich bringen werde.
In der Folge wäre erneut eine Anpassung des kantonalen Einführungsgesetzes notwendig. Die JUS bemängelte auch, dass in der Botschaft des Regierungsrats viele Einwände und Anregungen aus den Vernehmlassungsantworten nicht oder nicht wie gewünscht berücksichtigt worden seien.
Der Regierungsrat wollte mit der Revision unter anderem die Grundlage schaffen, um die Organisation mit sechs Staatsanwaltschaften für die Bezirke optimieren zu können. Er sah vor, dass der Grosse Rat die Anzahl der allgemeinen Staatsanwaltschaften und deren örtliche Zuständigkeit festlegen kann.
Auch sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass das Parlament neben der bereits bestehenden kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte weitere spezialisierte Staatsanwaltschaften wie für Massendelikte bilden kann.
Ob die Revision des kantonalen Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung tatsächlich zurückgestellt wird, entscheidet der Grosse Rat voraussichtlich im Mai. Das Parlament wird darüber abstimmen, ob es die Vorlage beraten will. Sollte sich das Parlament für die Beratung aussprechen, so müsste die Justizkommission die Details der Vorlage nachträglich verhandeln. (sda)