Volksschule
Aargauer Lehrerinnen und Lehrer bleiben auf Spesen sitzen, die Gemeinden zahlen müssten

Viele Lehrpersonen übernehmen Kosten, die eigentlich von den Gemeinden bezahlt werden müssten.

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Lehrerinnen und Lehrer übernehmen zu viele Auslagen. (Symbolbild)

Lehrerinnen und Lehrer übernehmen zu viele Auslagen. (Symbolbild)

Keystone

Wie alle Kantonsangestellten haben auch Lehrpersonen und Mitglieder der Schulleitung Anspruch auf Spesen. Diese müssen von den Gemeinden bezahlt werden. In der Praxis sieht es offenbar anders aus. Viele Lehrpersonen seien zu grosszügig, sagt Roland Amstutz, Rechtsberater des Lehrerverbands Bildung Bern, zur «NZZ am Sonntag». Sie würden Kosten übernehmen, die eigentlich die Gemeinden bezahlen müssten.

Elisabeth Abbassi, Präsidentin des Aargauer Lehrerverbandes, sagt zur «NZZ am Sonntag», dass vor allem Ausgaben für private Elektronik ins Gewicht fallen würden. Während die Schülerinnen mit Computern oder Tablets ausgerüstet würden, werde bei den Lehrpersonen oft der Einsatz des Privatgeräts vorausgesetzt. Laut Abbassi haben auch die Kosten für die Vorbereitung von Schulreisen und Lagern zugenommen.

Unklar ist, wie viel die Lehrpersonen aus dem eigenen Sack bezahlen. Eine Studie des Lehrerverbandes aus dem Jahr 2002 kam laut «NZZ am Sonntag» auf 4200 bis 6400 Franken pro Jahr. Thomas Minder, der Präsident des Schulleiterverbands, schätzt den Betrag auf rund 500 Franken jährlich. Hochgerechnet auf die rund 100'000 Lehrpersonen in der Schweiz ergibt das Beträge in Millionenhöhe.

Abbassi sagt, oft sei es nicht einmal böser Wille, dass nichts bezahlt werde. Viele Gemeinden hätten es einfach nicht auf dem Radar. Der Kanton Aargau ist sich des Themas bewusst. Das Bildungsdepartement hat im Dezember 2018 ein Merkblatt mit Hinweisen zum Umgang mit Spesen an den Volksschulen publiziert. Dieses hält zum Beispiel fest, Lehrpersonen und Schulleitungsmitgliedern die notwendigen Arbeitsgeräte zur Verfügung zu stellen oder ihnen eine angemessene Entschädigung für den Einsatz eigener Geräte auszurichten. Das Merkblatt empfiehlt, die Nutzung eines eigenen Computers mit jährlich 200 Franken zu entschädigen. (nla)