Bei längerer Abwesenheit sollen sich Grossrätinnen und Einwohnerräte im Parlament vertreten lassen können. Die SVP ist gegen die Verfassungsänderung. Voraussichtlich im September kommt sie an die Urne.
Wer länger krankheitshalber ausfällt oder kürzlich Mutter geworden ist, soll sich im Grossen Rat vertreten lassen können. Auch die Einwohnerräte sollen ein solches System einführen können. Und schliesslich werden die Fristen für die Erledigung von Geschäften für den Regierungsrat gestrafft.
Das hat der Grosse Rat an seiner Sitzung vom Dienstag in zweiter Lesung mit 89 Ja- zu 41 Nein-Stimmen beschlossen.
Während die Erledigung und Fristwahrung von parlamentarischen Vorstössen weitgehend unbestritten war, so stellte sich vorab die SVP klar gegen die Stellvertretungen für Parlamentsmitglieder.
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis sei schief, sagte Bruno Rudolf für seine Fraktion und: «Wir sind überzeugt, dass das Aargauer Stimmvolk keine Stellvertretungen im Grossen Rat will.» Das wird sich im Herbst zeigen – die Verfassungsänderung kommt obligatorisch an die Urne. Die SVP bereite sich auf diese Abstimmung vor, stellte Rudolf in Aussicht.
Die Idee, dass bei längeren Abwesenheiten, etwa Mutterschaft, sich die Grossrätinnen und Grossräte vertreten lassen können, geht auf einen Vorstoss der Grünen zurück. Diese standen denn auch geschlossen hinter der Vorlage. Aufwand und Regeln hielten sich im Rahmen, für die Betroffenen bedeute die Änderung aber eine grosse Erleichterung, sagte für die Fraktion Andreas Fischer.
Dem stimmte die SP zu. Unbedingt eingehalten werden müsse aber der Grundsatz «eine Stimme pro Kopf», sagte Alain Burger. Für Die Mitte ist zentral, dass die Gemeinden selber entscheiden können, ob sie das System einführen, wie Karin Koch Wick sagte, die Fraktion befürwortete das Geschäft aber insgesamt. Zustimmung kam auch von FDP und EVP.
Geteilter Meinung war die GLP. Man schaffe vielleicht ein bürokratisches Monster, meinte Lukas Huber für die Fraktion.