Nachwehen
Aargauer Gerichte am Limit: Wie der Kindes- und Erwachsenenschutz alle fordert

Die Aargauer Gerichte haben Bilanz über das Jahr 2015 gezogen. Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht bringt weiterhin viel Mehrarbeit und noch mehr Kritiker. Die Zahlen dazu, wie die Gerichte damit umgehen.

Mario Fuchs
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Ansprüche von allen Seiten: Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden werden häufig in der Öffentlichkeit kritisiert.

Ansprüche von allen Seiten: Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden werden häufig in der Öffentlichkeit kritisiert.

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Zum Recht gibt es recht viele Verben: Man kann es haben oder behalten, jemandem geben oder sich eines herausnehmen. Mühsamer wirds, wenn man es sich erstreiten muss.

Oder aber, und so ging es den Aargauer Justizbehörden ab dem 1. Januar 2013: Man muss es manchmal umsetzen. Trat doch damals das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft, um das veraltete Vormundschaftsrecht abzulösen.

Es passierte das, was meistens passiert, wenn es ums Recht geht: Es brachte viel Aufwand, viel Arbeit mit sich.

Inzwischen sind drei Jahre vergangen – aber die viele Arbeit ist geblieben. Das geht aus dem jüngsten Geschäftsbericht der Gerichte Kanton Aargau hervor, der vergangene Woche veröffentlicht wurde.

So sprunghaft stieg die Zahl aller neuen Fälle

So sprunghaft stieg die Zahl aller neuen Fälle

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«Momente der Frustration»

«Die Verfahren des Kindes -und Erwachsenenschutzes stagnieren insgesamt auf dem hohen Niveau von 2014», heisst es darin.

In Zahlen ausgedrückt: Von den fast 38 000 neuen Fällen, die 2015 bei den elf Aargauer Bezirksgerichten neu eingingen, entfielen 17 643 auf das KESR – das sind ganze 47 Prozent.

Hinzu kam, dass Ende 2015 die Frist ablief, in der alle Massnahmen, die noch nach altem Recht getroffen worden waren, ins neue Recht überführt werden mussten. Das gelang – aber nur «dank Sonderanstrengungen der Mitarbeitenden», wie es im Geschäftsbericht heisst.

Darauf ist Guido Marbet, Präsident des Aargauer Obergerichts und der Justizleitung, etwas stolz. Er sagt aber auch: «Die Leute sind sehr stark beansprucht. Jeder Krankheitsfall oder Mutterschaftsurlaub wirkt sich sofort spürbar aus.»

Drückt das auf die Stimmung des Gerichtspersonals? So lange es rund laufe und nichts Unvorhergesehenes dazwischen komme, seien die Leute «nach wie vor sehr motiviert», die Stimmung sei dann entsprechend gut.

Gerade im KESR sorgten aber zunehmend Kritik, die in der Öffentlichkeit an einzelnen Fällen geübt werde, für «Momente der Frustration».

Damit umzugehen, koste zusätzlich Kraft und verlange nach mehr Führungsarbeit. Inzwischen habe man aber dazugelernt:

«Wir haben mehrere Gefässe, in denen Erfahrungen ausgetauscht werden. Im konkreten Fall sitzen wir jeweils zusammen und suchen nach pragmatischen Lösungen. Das funktioniert sehr gut».

Dass der Umgang mit der Öffentlichkeit – und insbesondere den Journalistinnen und Journalisten – oft für Unsicherheiten oder Unruhe gesorgt hat, manifestiert sich auch im internen Weiterbildungsschwerpunkt für das Jahr 2016. Thema: Öffentlichkeitsarbeit.

Alle Oberrichter und Gerichtspräsidien werden diese an einem Weiterbildungstag behandeln. «Wir haben gemerkt, dass das ein Anliegen ist», sagt Marbet.

Projektstellen länger behalten

Aktuell verteilen sich in den Aargauer Gerichten 465 Mitarbeitende auf 374 Vollzeitstellen.

Marbet hofft nun, dass sich die Situation im KESR bald beruhigen, die Zunahme der neuen Fälle abflachen wird.

Dann könne man mit dieser Personaldecke in die Zukunft gehen. Pragmatisch stellt er fest: «Wir arbeiten mit den Ressourcen, die wir von der Politik erhalten haben.»

Klar ist für den Chef aller Gerichte aber schon jetzt: Auf die Projektstellen, die für die Umsetzung des KESR bis 2017 befristet bewilligt wurden, wird man wohl darüber hinaus angewiesen sein.

Derweil läuft noch bis zum 15. Juli das kantonale Projekt «Optimierungsmassnahmen KESR». Zahlreiche Verbesserungsvorschläge seien eingegangen, viele davon habe man bereits laufend umgesetzt.

So wurde etwa die Ausbildung von privaten Mandatsträgern zentral organisiert oder Vorgaben erstellt, die die Arbeit von Revisoren vereinheitlicht und vereinfacht.

Die Arbeit, die neues Recht schafft, wird danach nicht ausgehen: Bereits hat eine Arbeitsgruppe analysiert, welche Auswirkungen die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative auf die Aargauer Justiz haben wird.