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Regierung verabschiedet Botschaft für Revision des Strassengesetzes zuhanden des Grossen Rates. Dieser hat die Revision ursprünglich gefordert – Zustimmung ist deshalb zu erwarten.
Die Regierung will die Gemeinden bei ihren Beiträgen an den Bau und den Unterhalt der Innerortsstrecken der Kantonsstrassen entlasten, indem sie diese neu einheitlich auf 35 Prozent festsetzt. Derzeit betragen sie 20 bis 60 Prozent. Die Beiträge sind seit 1971 von durchschnittlich 36,6 auf heute 48,8 Prozent angestiegen. Der in der heutigen Formel enthaltene indirekte Finanzausgleich soll eliminiert werden. Damit werden sämtliche Aargauer Gemeinden entlastet, heisst es in der Botschaft der Regierung.
Wenn der Grosse Rat dies auch so sieht, was anzunehmen ist, da er diese Revision ja gefordert hat, werden die Gemeinden dadurch insgesamt jährlich um 13,8 Millionen Franken entlastet. Eigentlich hätte die Revision per 2023 kommen sollen. Mit einem gestrafften Terminprogramm könne sie aber schon ein Jahr früher (eben 2022) in Kraft treten, wie es in der regierungsrätlichen Botschaft heisst. Die Regierung kommt damit einem Wunsch von Vernehmlassungsteilnehmern nach. Damit könne auf weitere Übergangsregelungen verzichtet werden.
Beibehalten werden sollen «bewährte» Verfahren und Instrumente, darunter auch die Strassenkasse. Verkehrsmanagement-Projekte sollen klar geregelt werden. Für die gemeinsame Projektierung und Realisierung von Massnahmen auf Kantons- und Gemeindestrassen wird die Grundlage geschaffen. Ebenfalls unverändert bleiben soll die Zweckbindung der Strassenkasse mit den bisherigen Ausgabeposten – Bau und Unterhalt des Kantonsstrassennetzes, Verkehrsmanagement-Massnahmen, Massnahmen zur Verkehrstrennung zwischen Schiene und Strasse, Bau von kantonalen Radrouten, Unterhalt und Betrieb der Wanderwege, Verkehrssicherheitsmassnahmen Kantonspolizei, interne Verwaltungskosten.
Entsprechend der integralen Verantwortung für die Verkehrssicherheit auf den Kantonsstrassen soll der Kanton die Beleuchtung der Innerortsstrecken von den Gemeinden übernehmen. Und zwar schrittweise, wenn ein Strassenabschnitt saniert wird. Mit moderner Beleuchtung sollen Stromverbrauch und Lichtverschmutzung sinken. Der Kanton soll sich auch an den Betriebskosten der Strassenbeleuchtung beteiligen. Zudem sollen auch Betrieb und Unterhalt von Markierungen und Signalisationen auf den Kantonsstrassenparzellen neu vom Kanton umgesetzt und finanziert werden. (mku)