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Kanton Aargau
Der Kanton will seine Steuervorlage 17 so umsetzen, ohne dass die Einwohner zusätzlich belastet werden. Die Firmen sollen gar leicht bezahlen müssen. Doch woher soll das Geld dafür kommen? Der Aargauer Finanzdirektor Markus Dieht nimmt Stellung.
Markus Dieth: Die Schweiz muss aufgrund internationaler Richtlinien die Steuerprivilegien für ausländische Statusgesellschaften abschaffen. Es stimmt aber, nur gerade 620 der knapp 25'000 juristischen Personen im Aargau sind solche Statusgesellschaften. Der Kanton Aargau hat aber trotzdem ein vitales Interesse am Gelingen der Steuervorlage 17.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung dieser Gesellschaften für die Schweiz ist gross. Sie bezahlen rund 3,3 Milliarden Franken an Bundessteuern und rund 2,1 Milliarden Franken an kantonalen Steuern. Und sie beschäftigen rund 150'000 Arbeitnehmende. Deswegen ist diese Vorlage auch für den Aargau wichtig.
Die Steuervorlage 17 ist für unseren Kanton eine grosse Herausforderung. Viele Kantone werden ihre Gewinnsteuertarife senken, um die heutigen Statusgesellschaften zu halten. Damit wird ein neuer Steuerwettbewerb entfacht. Der Aargau hat diesbezüglich keinen grossen Spielraum.
Für einen Grosskanton wie den Aargau sind Tarifsenkungen mit hohen Mindererträgen verbunden. Reduzieren wir die Gesamtsteuerbelastung der oberen Tarifstufe um 1 Prozent, so ergeben sich Steuermindereinnahmen von 30 Millionen Franken für den Kanton und 13 Millionen Franken für die Gemeinden. Deshalb wird es für uns sehr schwierig, im Steuerwettbewerb mitzuhalten. Immerhin vermögen die neuen Sondermassnahmen etwas Druck wegzunehmen.
Der Regierungsrat hat bei der Ausarbeitung der Steuervorlage bewusst das Mögliche mit dem Machbaren so vereint, dass alle im Kanton Aargau ansässigen Unternehmen weiterhin attraktive steuerliche Rahmenbedingungen vorfinden und der Aargau auch weiterhin ein bevorzugter Standort für neue Unternehmen bleibt. Wir wollen insbesondere jene Konzerne und KMU fördern, die innovativ und im Bereich Forschung und Entwicklung besonders aktiv sind.
Die Gegenfinanzierung erfolgt zum einen durch einen Bundesbeitrag von gegen 40 Millionen Franken, an dem auch die Gemeinden angemessen beteiligt werden. Die restliche Gegen-
finanzierung erfolgt innerhalb des Unternehmenssteuerrechts.
Nein, das müssen sie definitiv nicht. Das ist dem Regierungsrat sehr wichtig. Es ist weder eine Steuererhöhung bei den natürlichen Personen noch ein Leistungsabbau der öffentlichen Hand notwendig. (mku)