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Kanton Aargau
Einer der schlimmsten Schweizer Sexualstraftäter kommt nicht mehr frei.
Jetzt ist es definitiv: U.B. (70), der als «Chloroform-Unhold» bekannt gewordene Sexualstraftäter aus dem Aargau, wird verwahrt. Das Bundesgericht hat die letzte von vielen Beschwerden des Mannes abgelehnt. Die Verwahrung, zuletzt ausgesprochen vom Kantonsgericht Wallis im Oktober 2019, ist rechtskräftig.
U.B. stammt ursprünglich aus dem Bernbiet, wohnte jedoch lange in Beinwil am See und der Region Aarau. Zuerst fiel er in den 1970er-Jahren als Voyeur auf, spätestens ab 1977 begann er jedoch, in Häuser in der Gegend einzusteigen. Dort betäubte er Frauen, die meisten davon im Teenageralter, und verging sich sexuell an ihnen. Zur Betäubung verwendete er mit dem Lösungsmittel Trichloräthylen getränkte Wattebäusche, was ihm den Spitznamen «Chloroform-Unhold» einbrachte. U.B. wurde 1979 geschnappt und verbüsste im Aargau eine mehrjährige Haftstrafe wegen über 50 Fällen, bevor man ihn 1987 entliess. Spätestens ab 1993 verübte U.B. im Wallis, wohin er gezogen war, Sexualdelikte nach ganz ähnlichem Muster – unter anderem überfiel er die Ferienkolonie Fiesch und ein Nobelinternat im Waadtland. Erst 2007 kam man ihm auf die Schliche, damals lebte U.B. wieder in der Region Olten. Er wurde vom Walliser Kantonsgericht rechtskräftig zu einer Haftstrafe von 11 Jahren und 8 Monaten sowie einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt.
Während mindestens drei Jahren erhielt er intensive Therapien. Weil psychologische Gutachter anlässlich der periodischen Überprüfung festhielten, dass U.B. zwar grundsätzlich zumindest vordergründig therapiewillig, aber aufgrund seiner histrionischen Persönlichkeitsstörung entgegen früherer Einschätzungen nicht therapiefähig sei - er sehe sich selber als Opfer und verdränge seine Taten – wurde schliesslich doch noch die Verwahrung beantragt. Nach einigem Hin und Her und mehreren Verfahren in verschiedenen Instanzen beschloss das Kantonsgericht Wallis schliesslich im Herbst 2019 rechtskonform die Verwahrung. Das Bundesgericht hatte daran nichts auszusetzen.