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Die Aargauer BDP hat die Amtsenthebungsinitiative der Staatskanzlei des Kantons Aargau zur formellen Prüfung eingereicht. Mit der Volksinitiative wird auf Verfassungsebene die Möglichkeit zur Einstellung im Amt und die Amtsenthebung von Mitgliedern einer Behörde festlegt.
Im Kanton Aargau gebe es heute keine Möglichkeit, «zum Beispiel einen Regierungsrat des Amtes zu entheben oder seine Amtsunfähigkeit zu beschliessen», schreibt die Aargauer BDP in einer Mitteilung. Es könnten jedoch Situationen eintreten, in denen diese Möglichkeit benötigt würde.
Die Aargauer BDP hat folgenden Initiativtext definiert:
Die Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 (SAR110.000) wird wie folgt geändert:
§ 69 Wählbarkeit, Unvereinbarkeit, Ausstand und Amtsenthebung
Abs. 6 Das Gesetz regelt die Einstellung im Amt und die Amtsenthebung von Mitgliedern von Behörden. (neu)
Nachdem die Staatskanzlei grünes Licht gegeben hat, will die Partei mit der Unterschriftensammlung beginnen.