Preisabsprachen
Aargauer Baukartell: Firma Umbricht zieht Urteil vor Bundesgericht

Nach Preisabsprachen im Strassenbau: Die Umbricht-Gruppe zieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter nach Lausanne.

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Die Umbricht-Gruppe zieht das Urteil weiter vor Bundesgericht.

Die Umbricht-Gruppe zieht das Urteil weiter vor Bundesgericht.

KEYSTONE/CHRISTIAN BRUN

Bussen von vier Millionen Franken, 17 fehlbare Baufirmen im Aargau: Es war ein grosser Fall, den die Wettbewerbskommission (Weko) im Januar 2012 publik machte. Der Vorwurf: Die Betriebe sollen sich bei Strassenbau-Offerten abgesprochen haben. Die meisten Firmen akzeptierten die Bussen, Cellere (St. Gallen/Aarau), Erne (Laufenburg), Granella (Würenlingen) und Umbricht (Turgi) fochten sie an. Das Bundesverwaltungsgericht reduzierte die Busse gegen die Firmen von total 2,8 auf 1,9 Millionen Franken. Die Beträge belaufen sich neu pro Betrieb auf zwischen 26 000 und 1,2 Millionen Franken.

«Widersprüche bei der Beweisbewertung»

Rückfragen dieser Zeitung zeigen: Cellere, Erne und Granella akzeptieren das Urteil aus St. Gallen. Die Umbricht Gruppe zieht es hingegen weiter nach Lausanne ans Bundesgericht. Ein beachtlicher Teil der Vorwürfe der Wettbewerbskommission gegen Umbricht sei «vom Bundesverwaltungsgericht als nicht gerechtfertigt beurteilt» worden, teilt das Bauunternehmen mit. Dadurch hätten sich auch die Sanktionen, also die Höhe der Busse, erheblich reduziert. Vor Bundesgericht kritisiert Umbricht laut der Mitteilung «insbesondere Widersprüche bei der Beweisbewertung und ein willkürliches Überschreiten des Ermessens des Bundesverwaltungsgerichtes». (rio/fh)