45 Millionen Franken kassierten die Kantone Aargau und Bern bisher jährlich via Wasserzinsen. Der Aargau hat den Zins um 10 Prozent erhöht. Nationalrat Hans Killer mahnt, die Bergkantone nicht mit einer Zinssenkung in Zugzwang zu setzen
Im Aargauer Grossen Rat hat ein Energievorstoss der Grünen überraschend mit 63 : 49 Stimmen eine Mehrheit gefunden. Das kommt nicht alle Tage vor. Eine ungewöhnliche Koalition von Grünen, FDP, CVP, BDP, GLP, EVP und selbst der EDU sorgte für diese Mehrheit. Doch worum geht es?
Mittels Postulat wird die Regierung jetzt eingeladen, auf Massnahmen zur Erhöhung der Wasserzinsen für Aargauer Wasserkraftwerke möglichst zu verzichten.
Weiter soll sie sich auf Bundesebene für eine umgehende Revision des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte einsetzen. Ziel soll eine Flexibilisierung der Wasserzinsen sein.
Laut Postulant Hansjörg Wittwer sollen für neue Konzessionen und neue Ausbauten die Wasserzinsen reduziert und neu berechnet werden.
Zum Beispiel mit einem variablen, an den Strompreis gebundenen Anteil und einem tiefen Fixkostenanteil, der Ersatzmassnahmen wie Geschiebehaushalt, Sunk, Fischtreppen etc. berücksichtigt. Ein solches System soll ab 2019 für alle Wasserkraftwerke gelten.
Wittwer sagte im Grossen Rat: «Die aktuell drohenden Haushaltsdefizite können wir nicht dauerhaft eliminieren, wenn wir die staatlichen Abgaben in diesem volatilen Umfeld völlig unbegründet nach oben schrauben.»
Wittwer zielt mit dem Vorstoss auf die Erhöhung des Wasserzinses im Aargau um 10 Prozent auf 110 Franken pro Megawattstunde Strom. Ermöglicht worden ist dies durch einen schon 2009 gefällten Beschluss der Eidgenössischen Räte. Damals war der Strompreis noch deutlich höher als heute.
Der Rat hat der Regierung jetzt also einen konkreten Auftrag gegeben. Doch wie kommt dieser in Bern an?
SP-Nationalrat Max Chopard, Mitglied der zuständigen Kommission Urek, verweist darauf, dass die Frage der Flexibilisierung des Wasserzinses in Bundesbern bereits geprüft wird.
In der letzten Wintersession überwies der Nationalrat eine entsprechende Motion der Kommission Urek. Per 2019 soll die Wasserzinsregelung in Zusammenarbeit mit den Kantonen, der Energiewirtschaft und weiteren interessierten Kreisen angeschaut werden.
Insbesondere, so Chopard, sollen im Sinne der Energiestrategie 2050 Investitionsbeiträge für zusätzliche Wasserkraftproduktionskapazitäten möglich werden.
Der Wasserzins soll für die zusätzliche Produktion für zehn Jahre reduziert werden können oder es soll auch ganz darauf verzichtet werden können.
Chopard: «Mit diesen Massnahmen können die Rahmenbedingungen für Investitionen in neue Wasserkraftkapazitäten im Sinne der Energiestrategie verbessert werden.»
Der Aargauer SVP-Nationalrat und Urek-Präsident Hans Killer verweist darauf, dass eine Subkommission die Möglichkeiten der Förderung der Wasserkraft abgeklärt hat. Daraus habe eine minimale Unterstützung resultiert: «So nach dem Motto Feigenblatt. Man erweckt den Anschein zu helfen, Wirkung sehr gering!»
Der Nationalrat hat diese minime Hilfe gutgeheissen. Änderungen (Reduktionen) bei der Wasserzinsbelastung waren dabei ein rotes Tuch, so Killer, «vor allem aus Sicht der Gebirgskantone». Diese hatten auch darauf verwiesen, dass der Wasserzins nach langen Jahren ja eben erst wieder per Anfang 2015 erhöht werden konnte.
Killer erwartet die definitive Beschlussfassung zur Energiestrategie 2050 nicht vor Ende dieses Jahres. Also sei auch vorher nicht definiert, ob und in welchem Ausmass und mit welchen Mitteln die Wasserkraft in die rentablere Zukunft geführt werden soll.
Killer selbst «würde es im Sinne einer Wasserzins-Kantone-Solidarität nicht geschickt finden, wenn der Kanton Aargau mit einer Reduktion, die er vielleicht verkraften könnte, vorangehen und damit Gebirgskantone, die in viel grösserem Umfang von den Wasserzinseinnahmen leben, in einen Zugzwang setzen würde».
Nochmals anders sieht es GLP-Nationalrat Beat Flach. Die GLP habe sich in der Urek schon früher für eine Senkung der Wasserzinsen starkgemacht. Allerdings findet er, man müsste es eigentlich den Kantonen überlassen, sprich liberalisieren.
Flach: «Das funktioniert jedoch nicht, solange man dann einfach Strom aus Kohlekraftwerken billig importieren kann. Der Markt würde noch mehr verzerrt.» Zudem hätten Rückfragen bei den Kantonen offenbar ergeben, dass die «Milchkuh Wasserzins» für die Kantonsfinanzen zu wichtig scheine, als dass der Bund eine wirksame Senkung beschliessen könnte.
Flach: «Ich wäre der Idee sehr zugetan, aber die finanzpolitische Realität der Kantone wird uns einholen.» Die GLP werde indes noch eine Motion einreichen, mit dem Ziel, «Graustrom» aus Kohle, AKW usw. gering zu verteuern, um die Wasserkraftstrompreise etwas zu entlasten.