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Kanton Aargau
Ergänzend zum 40-Milliarden-Hilfspaket des Bundes, will der Kanton Firmen unterstützen, welche die Hilfe aus Bern nicht oder nur beschränkt in Anspruch nehmen können. Bis Mitte April sollen die ersten 150 Millionen Franken fliessen.
Eben erst hat nach dem Bund auch die Kantonsregierung Hilfe für die von der Coronakrise beispiellos durchgeschüttelte Wirtschaft angekündigt. Jetzt will sie in Absprache mit der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (Kapf) 300 Millionen Franken für ein kantonales Massnahmenpaket zur Verfügung stellen. Damit sollen besonders stark betroffene Unternehmen und Selbstständigerwerbende unterstützt werden – in Ergänzung zu den vom Bund beschlossenen Massnahmen. Das gab die Regierung gestern bekannt. Geplant ist, das Massnahmenpaket am 15. April mittels Sonderverordnungsrecht zu verabschieden.
Hauptsächlich werde das Massnahmen-Paket des Bundes mit über 40 Milliarden Franken greifen, bekräftigt Staatsschreiberin Vincenza Trivigno. Ab heute Donnerstag sollten alle für entsprechende Gesuche nötigen Formulare des Bundes online sein. Trivigno verweist darauf, dass diese Firmen mit ihrer Bank Kontakt aufnehmen sollen. Im Gespräch mit der Bank zeige sich dann rasch, wo es Lücken gebe, und das Programm des Bundes nicht greife. Nochmals die Staatsschreiberin: «Dann erst kommt ergänzend (subsidiär) unser Programm zum Tragen.»
Der Fokus liege auf der kurzfristen Nothilfe sowie Liquiditätssicherung, heisst es in der Mitteilung der Regierung weiter. Mögliche Massnahmen zur Wirtschaftsförderung nach der Pandemie-Krise sollen später geprüft werden.
Das kantonale Paket verfolgt drei Stossrichtungen:
– Beiträge an kleinere Unternehmen, deren Überleben trotz Soforthilfe des Bundes nicht gesichert ist;
– Ergänzung der Kreditausfallgarantien des Bundes für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU);
– individuelle Unterstützung von KMU, deren Situation zusätzliche Kredite oder Beiträge erfordert, welche sonst nicht abgedeckt sind.
In einer ersten Etappe soll auf Mitte April die Hälfte des Geldes freigegeben werden. Aber reichen 300 Millionen? Man könne in der jetzigen Situation nur Schritt für Schritt vorgehen, sagt Vincenza Trivigno, und auf die Probleme Antworten suchen, die sich aktuell stellen: «Wir wissen ja nicht, wie lange diese ausserordentliche Situation anhält und wie es nachher in der Wirtschaft aussieht.»
Der Kanton will sich «auf Unternehmen und Branchen fokussieren, die keine oder nur beschränkte Bundeshilfe in Anspruch nehmen können». Dazu hat der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus der Verwaltung und den Aargauer Banken eingesetzt. Der Regierungsrat wird sich von der Kommission Kapf ermächtigen lassen, die für das kantonale Massnahmenpaket notwendigen finanziellen Mittel freigeben zu können. Dem Grossen Rat wird die Botschaft zur nachträglichen Beschlussfassung unterbreitet.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass die von der Pandemie stark betroffenen Unternehmen, Gewerbebetriebe, selbstständig Erwerbenden, Kulturinstitutionen usw. beim Bund Unterstützung beantragen. In Härtefällen, in denen dies nicht möglich ist, können Nothilfe-Anträge über das Hightech Zentrum Aargau eingereicht werden (coronasupport@hightechzentrum.ch; www.hightechzentrum.ch/support).
Die Kommission Kapf unterstützt laut einer Stellungnahme die Stossrichtung des Pakets. Sobald es konkretisiert ist, wird sie über die Ermächtigung des Regierungsrats zur vorzeitigen Freigabe von notwendigen Budgetmittel und Verpflichtungskredite beschliessen.
Der Fokus auf die am stärksten betroffenen Betriebe könne drohende Konkurse und damit unmittelbaren volkswirtschaftlichen Schaden abwenden, schreibt die Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK) zustimmend zum Paket der Regierung. Es sei richtig, wenn man «auf eine Verteilung der Hilfsgelder mit der Giesskanne verzichtet und die Unterstützung optimal und wirksam mit der einberufenen Arbeitsgruppe für die stark notleidenden Betriebe organisieren will», so die AIHK weiter, die von der Regierung zudem fordert, sich in Bern dafür einzusetzen, auf umfassende Betriebsschliessungen zu verzichten, fordert die AIHK.
Ab heute Donnerstag startet die Aargauische Kantonalbank (AKB) laut Mitteilung zusammen mit dem Bund und verschiedenen Banken ein Garantieprogramm im Umfang von 20 Milliarden Franken. Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder juristische Personen, die aufgrund der Coronasituation in finanzielle Engpässe geraten sind, erhalten mit diesem Programm rasch und unkompliziert Überbrückungskredite. AKB-Direktionspräsident Dieter Widmer ist froh, dass die Hilfe anläuft. «Wir haben alle notwendigen Massnahmen getroffen, um unsere Kundinnen und Kunden rasch und unbürokratisch zu unterstützen. Ganz wichtig ist es, dass alle Kreditsuchenden die Kreditvereinbarung unter covid19.easygov.swiss ausfüllen, diese ausdrucken, unterzeichnen und der AKB an die Mailadresse covid19-kredit@akb.ch zustellen. Ohne den unterzeichneten Kreditantrag des Bundes können wir nicht arbeiten.»