Personensuche
15 bis 30 vermisste Aargauer monatlich – wann macht die Polizei einen solchen Fall öffentlich?

Eine Familie sucht nach einem Angehörigen in der Region Brugg. Immer wieder gehen solche Vermisstmeldungen ein. Nicht alle werden aber an die Öffentlichkeit getragen. Die az hat nachgefragt, wie die Polizei genau vorgeht.

Matthias Hug
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Auto der Kantonspolizei Aargau im Einsatz. (Symbolbild)

Auto der Kantonspolizei Aargau im Einsatz. (Symbolbild)

Keystone

In der Region Brugg war ein junger Mann seit mehreren Tagen verschwunden – die Schwester startete daraufhin einen Aufruf über Facebook, der mehrere tausend Mal geteilt wurde, und wandte sich an die Medien.

Der Vermisste wurde mittlerweile tot aufgefunden.

Der Vermisste wurde mittlerweile tot aufgefunden.

Zur Verfügung gestellt

Damit stellen sich die Fragen: Wie geht die Kantonspolizei vor, wenn jemand als vermisst gemeldet wird? Wann bittet sie die Bevölkerung um Mithilfe?

Lebensumstände abklären

«Pro Monat gehen rund 15 bis 30 Vermisstmeldungen bei der Kantonspolizei ein», sagt Roland Pfister, Medienchef der Kantonspolizei Aargau, auf Anfrage. «Man muss dabei aber unterscheiden, ob es sich um gefährdete Personen, etwa demente oder suizidale Personen handelt, oder um solche, die etwa der Arbeit fernbleiben», so Pfister.

«Bei Menschen, die an Leib und Leben bedroht sind, einen Abschiedsbrief schreiben, dement sind oder medizinische Hilfe benötigen, richten wir uns oft sehr schnell an die Öffentlichkeit. Auch bei Kindern ist es wichtig, dass sie rasch wieder ihren Betreuungspersonen übergeben werden.»

Zuerst werden bei Vermissten aber meist die Lebensumstände abgeklärt: «Es gab bereits einen Fall, wo wir einen Vermissten in einer psychiatrischen Anstalt wiedergefunden haben. Die Angehörigen wussten dies nur nicht.»

Sollte eine Person zur Fahndung ausgeschrieben werden, landet sie in einem Register der Polizei. Wird sie dann bei einer Polizei- oder Grenzkontrolle gefunden, meldet man dies den Angehörigen. Taucht die Person jedoch längerfristig nicht auf oder handelt es sich um einen «an Leib und Leben bedrohten Mensch», geht man zu einer Fahndung in der Öffentlichkeit über. Dies tut man bei der Kapo rund 6 bis 10 Mal pro Jahr.

Aspekt der Sozialen Medien

Dafür benötige die Kapo jedoch das Einverständnis der Angehörigen, da es sich dabei um einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handelt, erklärt Pfister. Man müsse abwiegen, wie es der betroffenen Person gehen kann, wenn ihr Bild überall abgedruckt und geteilt wird. Der Medienchef der Kapo spricht hier auch den Aspekt der Sozialen Medien an: «So ist heute die Verbreitung einfacher und schneller, aber es herrscht auch die Gefahr, dass ein Aufruf nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.»

Hier zieht Pfister auch einen Vergleich zu der Fahndung von Straftätern: «Heutzutage stellen die Geschädigten oftmals die Bilder selber ins Netz. Die Kantonspolizei kann das nicht einfach so machen, sie braucht hierfür die Einwilligung der Staatsanwaltschaft.»

Sobald eine verschwundene Person wieder gefunden wird, meldet die Kantonspolizei dies den Medien, so dass man das Bild der Person unkenntlich macht. «Bei Privatpersonen oder auf Sozialen Medien geht dies aber nicht einfach so.»

Wenige langjährige Fälle

Was aber, wenn eine vermisste Person untertauchen möchte? «Wenn wir die Person dann aufspüren können und sie mündig ist, fragen wir, ob wir die Angehörigen informieren dürfen. Verneint sie dies, melden wir lediglich, dass sie gefunden wurde, sie aber keinen Kontakt wünscht.» Ausnahmen seien hierbei lediglich möglich, falls es sich um einen Elternteil handelt: «Hierbei wird die Kesb entsprechend informiert.»

Ansonsten könne man niemanden zwingen, sich zu melden, solange er seine zivilrechtlichen Pflichten einhält, sagt Pfister. Damit ist beispielsweise gemeint, dass man seine Miete bezahlt und die Arbeitssituation geregelt ist.

Immerhin: Viele Vermisstenfälle klären sich schnell. Bei der Kantonspolizei Aargau gibt es aktuell nur zwei Personen, die seit mehreren Jahren vermisst sind.