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Aargau
Kanton Aargau
1448 Aargauer haben letztes Jahr die Wehrpflichtersatzabgabe nicht bezahlt. Die Summe der betriebenen Rechnungen belief sich auf 1,25 Millionen Franken.
Wer keinen Militär- oder Zivildienst leistet, muss eine Ersatzabgabe bezahlen. So verlangt es die Bundesverfassung. Von der Abgabe befreit sind Personen, die eine IV-Rente beziehen oder eine erhebliche Behinderung haben. Die Wehrpflichtersatzabgabe beträgt drei Prozent des steuerbaren Einkommens und mindestens 400 Franken pro Jahr. Die Rechnungen verschickt die Wehrpflichtersatzverwaltung. Alle ersatzpflichtigen Männer erhalten, wie bei den Steuern auch, zuerst eine provisorische Rechnung und später die definitive. Von den Einnahmen aus der Wehrpflichtersatzabgabe gehen nur 20 Prozent an den Kanton, 80 Prozent fliessen in die allgemeine Bundeskasse.
2017 wurden im Aargau 33 397 provisorische und definitive Rechnungen verschickt, deren Summe 16,4 Millionen Franken betrug. Doch längst nicht alle Ersatzpflichtigen haben die Rechnung beglichen. Der Kanton musste 1448 Betreibungen einleiten. Die Summe der betriebenen Rechnungen belief sich auf 1,25 Millionen Franken. Ein neuer Höchststand. Dass Ersatzpflichtige betrieben werden, sei nicht neu, sagt Eveline Hunziker. «Aber die Tendenz ist im Kanton Aargau in den letzten Jahren steigend», sagt die Leiterin Sektion Wehrpflichtverwaltung beim Departement Gesundheit und Soziales (vgl. Tabelle). Gleichzeitig betont sie, dass der grösste Teil der Ersatzpflichtigen pflichtbewusst und pünktlich zahle.
Warum fast 1500 Aargauer die Rechnung nicht bezahlen, darüber kann Hunziker nur mutmassen: «Über die Gründe wissen wir eigentlich nichts. Aber wir haben viele Anrufe von Leuten, die fragen, ob sie die Rechnung in Raten bezahlen können.» Sie vermute deshalb, dass viele der säumigen Zahler noch andere offene Rechnungen haben, die sie nicht bezahlen können. «Wir stellen allgemein fest, dass die Verschuldung steigt, ausserdem scheint die Hemmschwelle, betrieben zu werden, heutzutage tiefer zu sein.» Dass Ersatzpflichtige aus ideologischen Gründen nicht bezahlen, also weil sie etwa ein Problem mit der Armee haben, glaubt Hunziker hingegen nicht.
Bevor die Wehrpflichtverwaltung eine Betreibung einleitet, wird eine Mahnung und danach eine Betreibungsanmahnung verschickt. Letztes Jahr wurden 7549 Mahnungen verschickt. Viele haben die Rechnung danach beglichen. Eine Betreibungsanmahnung haben nur noch 1775 Aargauer erhalten. Darin teilt der Kanton mit, dass die Person als Nächstes betrieben wird, sofern sie nicht bezahlt. Nach der Anmahnung haben immerhin 327 Personen die Rechnung noch beglichen, beim Rest wurde die Betreibung eingeleitet.
Die AZ hat bei mehreren Nachbarkantonen nachgefragt, ob auch sie immer mehr Betreibungen einleiten müssen, weil Männer die Ersatzabgabe nicht bezahlen. Im Kanton Solothurn bezahlten 10,3 Prozent der 7198 Ersatzpflichtigen auch nach der Mahnung nicht. Es mussten 742 Betreibungen eingeleitet werden. Ähnlich wie im Aargau sei die Tendenz steigend. Auch im Baselbiet sind es jährlich etwa 10 Prozent der Ersatzpflichtigen, die betrieben werden müssen. Die Zahl der Betreibungen schwanke von Jahr zu Jahr, bewege sich aber meist im Rahmen von plus/minus zehn Prozent.
Ein anderes Bild zeigt sich in den Kantonen Zürich und Luzern. Die Anzahl eingeleiteter Betreibungen ist in beiden Kantonen rückläufig (vgl. Tabelle). Gab es im Kanton Zürich im Jahr 2016 noch 3767 Betreibungsbegehren, waren es letztes Jahr noch 3300. Die Summe der betriebenen Rechnungen hat von rund 3,6 Millionen Franken auf knapp 3 Millionen Franken abgenommen. Obwohl die Anzahl verschickter Veranlagungsverfügungen im gleichen Zeitraum von 40'794 auf 41'519 zugenommen hatte.
Im Kanton Luzern hat die Anzahl Betreibungen von 738 im Jahr 2016 auf 659 Betreibungen abgenommen. Es wurden jedoch auch weniger Veranlagungsverfügungen verschickt: 10'348 im Jahr 2016 und 10'043 im letzten Jahr.