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10 Prozent sind zu viel: SP-Grossrat Jürg Caflisch will tiefere Unterschriftenhürden

Der Badener SP-Grossrat Jürg Caflisch hat eine Motion eingereicht, mit welcher er tiefere Unterschriftenhürden für Initiativen und Referenden auf Gemeindeebene erreichen will. Eine Senkung der Unterschriftenzahl würde die Demokratie stäken, glaubt er

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SP-Grossrat Caflisch will auf Gemeindeebene tiefere Unterschriftenhürden

SP-Grossrat Caflisch will auf Gemeindeebene tiefere Unterschriftenhürden

Keystone

Der Badener SP-Grossrat Jürg Caflisch hat eine Motion eingereicht, mit welcher er tiefere Unterschriftenhürden für Initiativen und Referenden auf Gemeindeebene erreichen will. «Eine Senkung der Unterschriftenzahl bedeutet eine Stärkung der Demokratie im Aargau», hält er in der Motion fest.

Die Aargauer Kantonsverfassung legt die Hürden für kantonale Initiativen und Referenden bei 3000 Unterschriften fest.

Grossrat Jürg Caflisch

Grossrat Jürg Caflisch

10 Prozent der Stimmberechtigten

Auf Gemeindeebene ist die Unterschriftenhürde im Gemeindegesetz definiert, es legt fest, dass ein Zehntel der Stimmberechtigten eine Initiative einreichen können.

«Beim Referendum gibt es einen Unterschied zwischen Gemeinden mit Einwohnerrat und Gemeinden mit Gemeindeversammlung», erläutert Michael Frank vom Rechtsdienst der Gemeindeabteilung.

Beim Einwohnerratsgemeinden liegt die Hürde ebenfalls bei 10 Prozent. «Gemeinden mit Gemeindeversammlung haben eine Bandbreite von 10 bis 25 Prozent.» Dies könne in der Gemeindeordnung festgelegt werden.

Diese Hürden erachtet SP-Grossrat Jürg Caflisch als zu hoch und reicht eine Motion ein, in welcher der Regierungsrat beauftragt wird, die Unterschriftenhürden für Initiativen und Referenden auf Gemeindeebene zu überprüfen.

Verhältnis zwischen nationaler und Gemeinde-ebene stimmt nicht

Schweizweit seien rund 5,15 Millionen Menschen stimmberechtigt, schreibt Caflisch in seiner Motion.

Für eine eidgenössische Initiative braucht es 100000 Unterschriften. «Würde das gleiche Verhältnis auf Baden angewendet, brauchte es in Baden für eine städtische Initiative nur 232 Unterschriften», so Caflisch. Heute sind rund 1200 Mitunterzeichner nötig.

«Eine Demokratie lebt davon, dass es nicht nur den gewählten Politikern möglich ist, die Meinung kund zu tun», begründet Jürg Caflisch sein Anliegen.

Auch die Bürger müssten ihre Meinung direkt ausserhalb der parlamentarischen Institutionen mittels Initiativen und Referenden kundtun können. Deshalb bedeute eine Senkung der Unterschriftenzahl eine Stärkung der direkten Demokratie.

Die Unterschriftenhürde ist auch in anderen Kantonen ein Thema. Im Kanton Zürich liegt beispielsweise ein Vorschlag für ein neues Gemeindegesetz vor. Initiativen könnten dem Vorschlag zufolge künftig mit höchstens fünf Prozent der Stimmberechtigen, maximal aber 3000 Unterzeichnern eingereicht werden.

Die Referendumshürde in Gemeinden mit Gemeindeparlament soll neu bei höchstens 3 Prozent der Stimmberechtigten und maximal 3000 Unterschriften liegen, wie Vittorio Jenni, Leiter der Abteilung Gemeinderecht des Kantons Zürich ausführte.

Die Gemeinden sollen künftig in diesem Rahmen die Grenzen frei bestimmen können. Derzeit sind die Hürden für Parlamentsgemeinden frei festlegbar. In Versammlungsgemeinden kann bereits eine stimmberechtigte Person eine Initiative einreichen. (mf)