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Kanton Aargau
Raketen, Vulkane und Feuertöpfe dürfen am 1. August im Aargau auch von Privaten gezündet werden – der Sicherheitsabstand zum Wald muss aber 200 Meter betragen. Feuerwerkfirmen sind erleichtert. Für Feuerwehrleute bedeutet das aber Mehraufwand.
Toni Bussmann, Inhaber und Geschäftsführer der Feuerwerkfirma Bugano in Neudorf LU, nur wenige Kilometer von Menziken entfernt, hält den Entscheid der Aargauer Behörden, Feuerwerk – wenn auch nur in einem begrenzten Rahmen – zuzulassen, für verhältnismässig. «Nach den Regenfällen der letzten Tage hat sich die Lage etwas entspannt, zudem sind für Mittwoch und Donnerstag weitere Niederschläge angekündigt», sagt er.
Um die Brandgefahr durch nicht vollständig erloschene Feuerwerkskörper zu reduzieren, reiche es, wenn der Boden oberflächlich feucht sei. Auch den festgelegten 200-Metter-Abstand zum Wald hält Bussmann für ausreichend. «Es gibt keine Rakete, die von Privaten gezündet werden darf und 200 Meter weit fliegt», sagt der Feuerwerk-Experte.
Feuerwehr steht auf Pikett
Joe Habermacher, Präsident des Aargauischen Feuerwehrverbands, begrüsst den Entscheid des Kantons. «Es ist ein gut schweizerischer Kompromiss, mit dem auch die Feuerwehr leben kann», sagt er.
Habermacher hofft, dass sich die Bevölkerung an die Beschränkungen hält. «Werden die Anordnungen des Kantons befolgt, können Augustfeuer und Feuerwerk relativ gefahrlos stattfinden.» Für viele Menschen gehöre beides einfach zum 1. August, auch deshalb hätte ein vollständiges Verbot wohl zu einigem Unmut geführt.
Für die Feuerwehr bringt der Entscheid des Kantons allerdings mehr Aufwand mit sich: «An vielen Orten im Kanton werden unsere Leute die Feuer beaufsichtigen oder auf Pikett bereitstehen, um bei allfälligen Bränden sofort einzugreifen», sagt Habermacher.