Möhlin
Weihnachts-Beleuchtung: Lichtverschmutzungs-Gegner freut Bundesgerichtsurteil

Eine Weihnachtsbeleuchtung darf nicht die ganze Nacht leuchten. Das haben die Bundesrichter in einem Fall in Möhlin entschieden. Die Organisation, die gegen Lichtverschmutzung kämpft, sieht den Fall als Präjudiz.

Aline Wüst
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Die Nachbarn störte die üppige Weihnachtsbeleuchtung dieses Hauses – am Freitagabend war sie allerdings ausgeschaltet.

Die Nachbarn störte die üppige Weihnachtsbeleuchtung dieses Hauses – am Freitagabend war sie allerdings ausgeschaltet.

Annika Bütschi

Ein Nachbarschaftsstreit um eine üppige Weihnachtsbeleuchtung in Möhlin endete vor Bundesgericht. In einem Grundsatzurteil haben die Lausanner Richter entschieden, dass Lichtergirlanden, blinkende Rentiere und andere Zierbeleuchtungen um 22 Uhr abgeschaltet werden müssen.

Grosszügiger ist die Regelung in der Zeit um Weihnachten. Vom ersten Advent bis zum 6. Januar dürfen die Lämpchen drei Stunden länger, also bis 1 Uhr nachts, leuchten.
Sehr erfreut über diesen Entscheid des Bundesgerichts ist Lukas Schuler von der Organisation Dark-Sky Schweiz, die gegen Lichtverschmutzung kämpft. Schuler sagt, dass er bisher vonseiten der Behörden viele Ausreden gehört habe, wenn es um Lichtverschmutzung durch Weihnachtsbeleuchtung gegangen sei. «Das waren fadenscheinige Ausreden - gesetzliche Bestimmungen sind längst vorhanden.»

Mit dem Urteil des Bundesgerichts sei Schluss damit. «Ab sofort ist klar, dass die Bestimmungen fürs Privatgärtli ebenso gelten, wie für die öffentliche Hand.» Weshalb das für Dark-Sky so wichtig ist: Zu den Auswirkungen von Lichtverschmutzung auf Mensch und Tier wurde noch zu wenig geforscht, sagt Schuler. «Darum soll beim Licht gelten, was auch beim Lärm gilt: Ab 22 Uhr ist Nachtruhe.»

Ein Umdenken bewirken will Dark-Sky Schweiz künftig auch bei der Beleuchtung von Denkmälern. Im Aargau haben es die Gegner der Lichtverschmutzung dabei besonders auf die Beleuchtung der Schlösser abgesehen.