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Am 28. Februar wird in Laufenburg an der Urne über das 20-Millionen teure Altstadtkonzept abgestimmt. Die az liefert die Antworten zu den zehn wichtigsten Fragen rund um die Vorlage.
Bereits am 27. November 2015 hat die Gemeindeversammlung Ja zum Altstadtkonzept gesagt. Die damit verbundene Kompetenzerteilung an den Gemeinderat betreffend Grundstückerwerb muss in der Gemeindeordnung ergänzt werden. Änderungen der Gemeindeordnung unterstehen immer dem obligatorischen Referendum. Erst wenn das Stimmvolk auch an der Urne dem Vorhaben seine Genehmigung erteilt, kann der Gemeinderat das Altstadtkonzept umsetzen.
Teilweise, aber nur mit dem klaren Ziel, durch die erworbenen, sanierten und ausgebauten Liegenschaften neue Einnahmequellen (Mieten) für die Gemeinde zu erschliessen. Mit seinem Vorhaben will der Gemeinderat ausserdem in der Altstadt das gemischte Wohnen fördern. Er möchte für Singles, Doppelverdiener, Familien mit Kindern und Senioren attraktive Wohngelegenheiten schaffen. Dafür soll das vorliegende Konzept «kaufen-sanieren-vermieten» umgesetzt werden. Weiter soll das gemeinderätliche Konzept eine Motivation für private Investoren sein, ebenfalls etwas in der Altstadt zu bewirken. Die Gemeinde lässt privaten Investoren den Vortritt.
Die Gemeinde beschafft die Mittel am Finanzmarkt. Dazu steht sie in Verbindung mit privaten Investoren, Banken und Pensionskassen. Gekaufte und sanierte Liegenschaften gehören zum Finanzvermögen und haben somit keine negativen Steuereinflüsse.
Nein. Jede Investition durchläuft einen definierten Prozess. Dazu gehört nebst der möglichen Nutzungsbewertung (Eignung, Rendite) auch eine Verkehrswertschätzung und eine Risikoanalyse. Zu Letzterer gehört unter anderem auch die Prüfung von Baugrund und Substanz sowie bestehenden Auflagen. Liegenschaftspreise sollen nicht durch die Gemeinde angeheizt werden. Altstadt und Dorfkernzone dürfen kein Platz für Spekulanten werden.
Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) lässt schon heute durch Fachberatung, Kommunikation und liberale Entscheide Umbau- und Sanierungsprojekte zukunftsorientiert und nutzerfreundlich realisieren. Bei der angelaufenen Überarbeitung der BNO werden liberale und offene Regeln und Vorgaben diskutiert und wo sinnvoll und zonenkonform, angewendet.
Mit dem neuen Nutzungskonzept und den Infrastrukturprojekten der Gemeinde wird beabsichtigt, Schritt für Schritt mit neuer Ausstrahlung auf die Laufenburger Altstadt aufmerksam zu machen. Laufenburg will auch seine Rolle als Zentrumsgemeinde und damit ebenfalls seinen Standort als Wohnort und neuen Lebensraum stärken.
«Ja», sagt dazu der Stadtrat. Ja im positiven Sinne. Die Gemeinde will das brachliegende Potenzial im Bereich leerstehender und sanierungsbedürftiger Wohnungen nutzen und neue Steuereinnahmen erschliessen. Neue Einwohner würden zuziehen und die sanierten Liegenschaften bewohnen. Die Gemeinde brauche diese Einnahmen zwingend für eine ausgeglichene Rechnung.
Der Mietpreis von wenig gepflegten Wohnungen ist mehrheitlich attraktiv für Personen, die gewollt oder ungewollt auf Sozialhilfe angewiesen sind, so die Stadtbehörde. Laufenburg hat eine grosse Zahl sanierungsbedürftiger Wohnungen und auch viele Liegenschaftsbesitzer mit leider nur loser Beziehung zur Gemeinde. Mit dem neuen Konzept und dem Engagement der Gemeinde wird die Altstadt neu ausgerichtet.
Selbstverständlich. Mit dem Forum Altstadt, der Bauverwaltung und den Fachkommissionen hat die Gemeinde kompetente Spezialisten, die für Architektur-, Bau-, Nutzungs-, Investitions-. Vermittlungsfragen gerne zur Verfügung stehen und Beratung leisten. Es darf auch davon ausgegangen werden, dass die Liegenschaftsbewertungen auf Grund gesteigerter Umgebungsattraktivität künftig eher positiv ausfallen werden.
Für Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der Altstadt und der Dorfkernzone Sulz kann das Forum Altstadt (forum-altstadt@laufenburg.ch oder Telefon 062 871 66 59) kontaktiert werden.