Im Sinne der Anstösser verzichtet der Gemeinderat nun darauf, die Schulstrasse mit einem befahrbaren Gehweg zu versehen. Auch die Einführung einer Tempo-30-Zone könne dereinst geprüft werden. Nach dem Rückweisungsantrag im Winter hofft der Gemeinderat so auf grünes Licht für den Kreditantrag über rund 2,4 Millionen Franken.
Mit einem Kreditantrag über 2,375 Millionen Franken für die Erschliessung der Schulstrasse mit einem Gehweg und einem Ausbau der vollständigen Beleuchtung scheiterte der Ueker Gemeinderat im November 2021 am Votum des Souveräns. Die Gemeindeversammlung wies den Antrag damals zurück, weil sie den befahrbaren Gehweg und den Ausbau der öffentlichen Beleuchtung zu Bauzonengrenze für nicht notwendig hielt.
Nun an der Gemeindeversammlung vom 10. Juni nimmt der Gemeinderat einen zweiten Anlauf für das Erschliessungsprojekt und traktandiert hierfür einen Kredit über 2,434 Millionen Franken. Nach der Rückweisung hat unter den betroffenen Anstössern eine Umfrage stattgefunden. Zudem kam es zu einer Aussprache mit einer Delegation der von der Erschliessung betroffenen Personen. Hierzu heisst es in der Botschaft zur Versammlung:
«Verschiedene Anstösser sind der Meinung, dass die Erschliessungsbeiträge entweder zu hoch oder gar nicht geschuldet sind.»
Der Gemeinderat argumentiert, dass es sich jedoch beim vorliegenden Projekt nicht um eine reine Unterhaltsmassnahme handle, sondern die Strasse erstmals systematisch und normgemäss ausgebaut werden soll. «Damit sind gemäss den gesetzlichen Grundlagen Erschliessungsbeiträge geschuldet.»
Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Anstösser in Folge der Mischfunktion mit 50 Prozent der Strassenbaukosten zu belasten sind. In seiner Botschaft betont der Gemeinderat, dass die Erschliessungsbeiträge nicht Gegenstand des Gemeinversammlungsbeschlusses seien. Weiter heisst es:
«Gegen die Erschliessungsbeiträge beziehungsweise die Beitragspläne kann von den Betroffenen in einem separaten Verfahren das Rechtsmittel ergriffen werden.»
Weiter fordern die Betroffenen, dass der Strassenbau nicht auf die Parzellengrenze erfolgen soll. Daran hält der Gemeinderat jedoch in seinem Antrag fest. Erstens, weil ansonsten die Strasse in gewissen Abschnitten bis zu ein Meter weniger breit sein würde und Mehrkosten wegen Bauerschwernissen entstünden. Zweitens, weil bei einem Ausbau bis auf die Parzellengrenzen dieser ohne Vollsperrung erfolgen könne.
Hingegen verzichtet der Gemeinderat im Sinne der Forderung der Betroffenen auf die Umsetzung des geplanten überfahrbaren Gehwegs. Auch soll vorerst auf vier Kandelaber in Richtung Uekerstrasse, Herznach, verzichtet werden. Zudem könne auch die Einführung von Tempo 30, wie dies die Anstösser fordern, nach Fertigstellung des Projekts sowie dem Vorliegen von Verkehrszählungen und -messungen geprüft werden.