Frick
Sicherheitskonzept anstatt Badi-Verbot für Asylsuchende

Die SVP erwartet «saubere Lösungen» zur Asylunterkunft. Vieles ist indes bereits im Sicherheitskonzept geregelt.

Thomas Wehrli
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Einzelne Bereiche wie das Schulareal (im Bild der Spielplatz bei der Primarschule in Frick) können bei Bedarf zur sensiblen Zone erklärt werden. In diesem Fall dürfen ihn die Asylsuchenden nicht mehr oder nur noch zu vereinbarten Zeiten betreten. Archiv/MF

Einzelne Bereiche wie das Schulareal (im Bild der Spielplatz bei der Primarschule in Frick) können bei Bedarf zur sensiblen Zone erklärt werden. In diesem Fall dürfen ihn die Asylsuchenden nicht mehr oder nur noch zu vereinbarten Zeiten betreten. Archiv/MF

Marc Fischer

Die SVP Frick ist in Sorge. Im April wird die Asylunterkunft im ehemaligen A3-Werkhof eröffnet. Bis zu 180 alleinreisende, zumeist junge Männer werden ab dann im Fricker Oberdorf leben. Da präventiv ausgesprochene Rayonverbote – etwa für das Schwimmbad oder das Schulareal – laut einem neuen Gutachten der Universität Zürich rechtlich hochproblematisch und unhaltbar sind, erwartet die Partei von Gemeinde und Kanton «noch vor Bezug der Unterkunft» eine «saubere und tragbare Lösung», weil sonst «ohne weiteres die Gefahr besteht, dass beispielsweise unser Schwimmbad auch zu einer Art ‹Schönwetter-Filiale› für die Asylunterkunft Werkhof werden kann».

Die Lösung gibt es bereits. Sie heisst: Sicherheitskonzept. In diesem haben Kanton und Gemeinde auf 16 Seiten gemeinsam geregelt, was geht, was nicht und wer wie wann und wo (re-)agiert. So etwa, wie die Betreuung vor Ort geregelt ist oder wer interveniert, wenn es zu Problemen kommt. Die az hat acht wichtige Sicherheitsfakten zusammengetragen.

  • Betreuung: Betreut werden die bis zu 180 Asylsuchenden von der ORS AG. «In der kantonalen Unterkunft in Frick werden sowohl tagsüber als auch nachts Betreuungspersonen anwesend sein», sagt Anja Kopetz, stellvertretende Leiterin Kommunikation im Departement Gesundheit und Soziales. «Nach einer dreimonatigen ‹Testphase› wird voraussichtlich auf eine leicht verringerte Betreuerbelegschaft als in der Anfangsphase reduziert werden.»
  • Erstintervention: Kommt es in oder um die Unterkunft zu Auseinandersetzungen zwischen Asylsuchenden, interveniert zuallererst das Betreuungspersonal. «Falls nötig, werden die entsprechenden Blaulichtorganisationen beigezogen», so Kopetz.

Hotline wird eingerichtet

  • Rayonverbote bedürfen laut Kopetz einer rechtlichen Grundlage und können nicht vorbeugend gegen bestimmte Personengruppen ausgesprochen werden. «Sie können nur bei triftigen Gründen erlassen werden.» Als Beispiel nennt Kopetz ein renitentes, unangemessenes Verhalten. «Falls nötig, erlässt in der Regel das Amt für Migration und Integration solche Rayonauflagen.»
  • Sensible Zonen: Anders als Rayonverbote sind «sensible Zonen» einfacher und schneller umzusetzen. Bei solchen Zonen handelt es sich um Gebiete, in denen sich die Asylsuchenden nicht oder nur beschränkt aufhalten dürfen. Der Klassiker sind hier die Schulareale. «Sollte sich herausstellen, dass sich Asylsuchende zu falschen Zeiten auf dem Schulareal aufhalten oder den Schulbetrieb in irgendeiner Weise stören, wird rasch reagiert und das Areal als eine sensible Zone deklariert», sagt Kopetz. «Die Bewohner der Unterkunft würden in diesem Fall instruiert, das Schulareal nicht mehr oder nur zu vereinbarten Zeiten zu betreten.»
  • Hotline: Der Kanton richtet eine Hotline zum Betreuungspersonal vor Ort ein; die Telefonnummer ist noch nicht bekannt. «Bei Fragen oder Beobachtungen können sich Einwohner jederzeit an die Hotline wenden», sagt Kopetz. «Fühlt sich jemand bedrängt oder bedroht, sollte direkt die Kantonspolizei beigezogen werden.»
  • «Schönwetter-Filiale» Badi: Dass die Badi zur «Aussenstation» der Asylunterkunft wird, wie es die SVP befürchtet, glaubt Kopetz nicht. Denn ein Einzeleintritt kostet sechs Franken; pro Tag bekommen die Asylsuchenden zehn Franken, von denen sie leben müssen. «Der Besuch des Freibads ist in der Tat teuer für Asylsuchende», sagt sie. «Es ist nicht davon auszugehen, dass viele Asylsuchende ihre Freizeit in der Badi verbringen werden.»

Konzept wird bei Bedarf angepasst

  • Schwimmen: Viele Asylsuchende können nicht schwimmen oder unterschätzen die Gefahren des Wassers. Ein Besuch in der Badi, so er denn stattfindet, könnte deshalb vor diesem Hintergrund problematisch werden. «Sollten Asylsuchende die Badi besuchen wollen, wird die Betreuung der kantonalen Unterkunft reagieren, die Verhaltensregeln rund ums Schwimmen thematisieren und die Asylsuchenden auf die Gefahren hinweisen», sagt Kopetz. Ihr Rat an die Badmeister: «Wir empfehlen den Badmeistern, sich bei Unklarheiten oder Schwierigkeiten umgehend an die Betreuung der Unterkunft zu wenden.» Auf diese Weise könne der kantonale Sozialdienst oder die Betreuung vor Ort rasch reagieren und die Bewohner auf problematisches Verhalten hinweisen.
  • Reagieren: Das Sicherheitskonzept ist nicht in Stein gemeisselt, sondern wird regelmässig überprüft. «Der kantonale Sozialdienst wird mit der Gemeinde in regelmässigem Kontakt stehen», sagt Kopetz. «Allfällige Bedenken und Forderungen der Gemeinde werden ernst genommen und nach Möglichkeit umgesetzt.»