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Sechs Wochen nach dem schweren Schlittelunfall in Zeiningen laufen noch immer die Untersuchungen. Die Ungewissheit belastet den 51-jährigen Unfallfahrer.
Auf den Tag genau sechs Wochen ist es her, seit drei Kinder in Zeiningen schwer verunfallten. Auf Schneeflitzern – sogenannten «Füdlibobs» – rutschten sie am 21. Januar von einem Fussweg auf eine Strasse und krachten dort in einen fahrenden Geländewagen. Zwei Mädchen wurden dabei leicht verletzt, ein Junge musste mit schwereren Verletzungen von der Rettungsflugwacht ins Spital geflogen werden.
Den Kindern gehe es wieder gut, «und das ist die Hauptsache», sagt der Landwirt, der damals den Geländewagen fuhr. Er wollte einem befreundeten Landwirt eine Fuhre Holz auf seinen Hof bringen, als am Bachtalenweg das Unglück geschah. «Ich konnte nichts machen», erinnert er sich. «Die Kinder kamen hinter einem grossen Gebüsch hervorgeschossen. Ich konnte sie nicht sehen.»
Seine Sicht der Dinge hat der Lenker inzwischen auch den Behörden geschildert. Die Staatsanwaltschaft Laufenburg-Rheinfelden hatte nach dem Unfall eine Untersuchung zur Klärung des Unfallhergangs eingeleitet. Der Landwirt musste zunächst auch sein Autobillett abgeben, hat es aber wenige Tage später wieder zurückerhalten.
Mit der Familie der Kinder stehe er noch immer in Kontakt, sagt der Unfallfahrer. Vorwürfe hätte keine der beiden Seiten gemacht. «Es tut mir leid, was passiert ist, und ich bin einfach froh, geht es den Kindern wieder gut.» Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft läuft noch. Sie soll in den kommenden Wochen abgeschlossen werden.
Derzeit könne er überhaupt nicht abschätzen, welches Resultat die Untersuchung bringe und ob und welche Konsequenzen der Unfall für ihn haben könnte – «jede Vermutung wäre einfach nur ein Kaffeesatz-Lesen», sagt der Landwirt. Eine Ungewissheit, die den 51-Jährigen belastet: «Es ist kein gutes Gefühl, nicht zu wissen, was auf einen zukommt.»
Bei der Beurteilung dürfte derweil ein Verkehrsschild mitentscheidend sein. 2011 verfügte die Gemeinde auf dem Bachtalenweg eine Verkehrsbeschränkung: «Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder, ausgenommen Landwirtschaft und berechtigte Benützer der Waldstrasse». Das Schild steht auf Höhe von Hausnummer 19 – einige Meter vor der Kreuzung, auf welcher der Unfall passierte.
Damit stellt sich die Frage, ob sich der Landwirt im Fahrverbot befand oder ob er als Zulieferer von Holz für die Benützung der Strasse berechtigt war. An beiden Zufahrten zum belieferten Hof steht die gleiche Signalisation.
Es sind dies Gedanken, die sich der Zeininger derzeit gar nicht machen möchte. Auch nicht darüber, was geschieht, sollte ihm etwa das Autobillett entzogen werden. Mit seinem Mähdrescher arbeitet er auch für andere Landwirte – eine Tätigkeit, die dann nur erschwert möglich wäre. «Derzeit bin ich positiv eingestellt und hoffe das Beste», sagt er und betont noch einmal: «Wichtiger ist, dass es den Kindern gut geht.»