Bezirksgericht Rheinfelden
Schikanestopp war ein Missverständnis: Junger Polizist wird freigesprochen

Ein junger Polizist soll im März 2015 einen Schikanestopp mit darauffolgender Kollision erzwungen haben. Am Montag wurde er vom Bezirksgericht Rheinfelden freigesprochen.

Rael Probst
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Der tote Winkel wurde dem Beschuldigten zum Verhängnis.(Symbolbild)

Der tote Winkel wurde dem Beschuldigten zum Verhängnis.(Symbolbild)

Thinkstock

Ein weisser VW möchte nach dem Kreisel Chilli zwischen Rheinfelden und Möhlin von der Einspurstrecke auf die Hauptfahrbahn wechseln. Auf dieser fährt auf gleicher Höhe ein Volvo. Der Fahrer des Volvos, ein junger Polizist, lässt den VW nicht einbiegen. Karl Z. im weissen VW hupt, er will die Fahrspur wechseln. Der junge Polizist im Volvo sollte Gas geben, Karl Z. hinter sich einreihen lassen. Stattdessen bremst der Volvo. Die Bremsaktion ist abrupt, es kommt zur Kollision.

Niemand ist verletzt, bloss eingedrückter Kunststoff und Kratzer. Das europäische Unfallprotokoll sollte genügen, keine Polizei. So einigten sich Karl Z., der den Volvo touchiert hat, und der junge Polizist. Mit einem Beobachter auf dem Fahrradweg haben die beiden nicht gerechnet. Der Zeuge ist Polizist und verbürgt sich noch am Unfallort für Karl Z. Vor Gericht waren Karl Z. und der junge Polizist gestern nur, weil der Zeuge damals, im März 2015, die Polizei benachrichtigt hatte.

«Ich dachte, du beschleunigst»

Der Strafbefehl lautete: Der Beschuldigte habe unbegründet und brüsk gebremst. Der Vorfall wird als Schikanestopp bezeichnet. Karl Z. sagt ohne Wut aus. Er sei froh, wenn das Ganze vorbei sei. Beide Beteiligten hätten vom Verfahren nichts, es sei einfach etwas Doofes passiert. «Zu einem Unfall gehören immer zwei Leute», sagt auch der Verteidiger von Karl Z. Hupen sei grundsätzlich ein Warnzeichen, bremsen sei in diesem Fall nie verkehrt.

«Ich dachte, du beschleunigst», sagte Karl Z. nach dem Zusammenstoss zum jungen Polizisten. Ein Missverständnis. Auch die Bilder der Autos nach dem Unfall zeigen, dass Karl Z. noch nicht hinter dem jungen Mann fuhr, als dieser bremste. «Karl Z. fuhr im sogenannten toten Winkel zu meinem Mandanten. Dieser konnte nicht wissen: ‹Hupt hier einer, weil er vor mir einfahren will?› Das Bremsen war für meinen Mandanten eine logische Reaktion», so der Verteidiger. Der Zeuge sieht das anders: «Der Polizist hat eine Vollbremsung gemacht. Einen Schikanestopp.»

Dem Beschuldigten geht es mit der Ungewissheit über seine finanzielle und berufliche Zukunft nicht gut, denn er hat wegen des Verfahrens bloss einen provisorischen Arbeitsvertrag erhalten. «Ich würde niemals mutwillig bremsen und eine Kollision provozieren. Der Vorwurf des Schikanestopps belastet mich sehr», sagt der junge Polizist vor Gericht. Der Verteidiger bezeichnet den Vorfall als Sachverhaltsirrtum, und der Beschuldigte wird nach drei Stunden Prozess vom Schikanestopp und der Geldstrafe freigesprochen. Der junge Polizist sagt: «Nun kann ich wieder in die Zukunft blicken, ich bin sehr erleichtert.»