Rheinfelden
Nach Massenkündigung: Die Mieter im Dianapark loten ihre rechtlichen Möglichkeiten aus – oder kündigen

Im Dianapark haben sich die von der Kündigung ihrer Mietverträge betroffenen Bewohner aus der Schockstarre gelöst. Mit Hilfe von regionalen Mieterverbänden loten sie ihre rechtlichen Möglichkeiten aus und suchen den Schulterschluss. Bereits jetzt gäbe es aber auch Mieter, die von sich aus ihre Wohnung kündigen, sagt die Besitzerin der Überbauung.

Hans Christof Wagner
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In der Überbauung Dianapark Rheinfelden formiert sich der Widerstand.

In der Überbauung Dianapark Rheinfelden formiert sich der Widerstand.

dka (2. September 2021)

Seit der Ankündigung der Helvetia, den 178 Parteien im Rheinfelder Dianapark das Mietverhältnis zu kündigen, ist der Alltag der Bewohner nicht mehr, wie er war. «Bewohner haben sich an uns gewandt», sagt Sarah Spielmann, Geschäftsleiterin des Mieterverbands Aargau. Und weiter:

«Wir sind gerade dabei, deren Mietdossiers zu sichten und mit den betroffenen Mietparteien die diversen Bedürfnisse zu besprechen.»

Zudem sei eine Mieterversammlung geplant, deren Termin aber noch nicht feststeht. Einen dafür geeigneten Raum ausserhalb des Dianaparks zu finden, ist Spielmann zufolge nicht einfach. Die Abklärungen könnten auch dazu dienen, eine mögliche Sammelklage vorzubereiten. Diese hatten die kantonalen Mieterverbände Aargau, Basel und Baselland nach Bekanntwerden der Helvetia-Pläne angekündigt.

Mieterverband: Leerkündigung muss nicht sein

Hintergrund der Massenkündigung ist eine Sanierung der Überbauung, die aus den 1970er-Jahren stammt. Spielmann sagt, dass der Mieterverband die Notwendigkeit von Sanierungen von Zeit zu Zeit anerkenne, aber sie ohne Kündigung der bestehenden Mietverträge erfolgen sollten. 63 Wohnungen in der Überbauung stünden laut Bewohnerangaben ja leer. Die Mieter seien davon ausgegangen, dass diese als Ausweichwohnungen für die Phase der Sanierung zur Verfügung stehen. Spielmann:

«Umso mehr sind sie jetzt enttäuscht, dass Helvetia das ausschliesst und auf einer Leerkündigung besteht.»

Leerkündigung bedeutet, dass ein Gebäude vor Sanierung oder Umbau komplett leer steht. Helvetia hatte es «aufgrund der Eingriffstiefe» als nicht möglich bezeichnet, auf diese Leerkündigung zu verzichten. Es sei unmöglich, die Arbeiten gestaffelt auszuführen, sodass alle Bewohner vorübergehend in eine der leer stehenden Wohnungen ziehen könnten.

Auch Helvetia ist laut Sprecher Jonas Grossniklaus in Kontakt mit einigen Dianapark-Mietern. Er sagt:

«Wir versuchen, für alle Beteiligten eine gute Lösung zu finden.»

Konkret gehe es um die Auszugsmodalitäten und auch darum, Alternativangebote aus dem weiteren Helvetia-Wohnungsbestand zu offerieren.

Und so mancher Mieter wolle nicht warten, bis er das Helvetia-Kündigungsschreiben in den Händen halte. Grossniklaus jedenfalls sagt: «Uns haben rund ein Dutzend mieterseitige Kündigungen erreicht.» Teils sei es aber nur ein Abschied auf Zeit. «Einige Mieterinnen und Mieter haben bereits ihr Interesse bekundet, nach Sanierungsabschluss in den Dianapark zurückkehren zu wollen», so der Helvetia-Sprecher.