Bezirksgericht Laufenburg
Polizei findet bei Aargauer fast 60'000 Kinderpornos – nun warten lange Therapie und Gefängnis auf ihn

Das Bezirksgericht Laufenburg verurteilt einen 32-Jährigen zu 18 Monaten Gefängnis – diese Strafe wird zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben.

Dennis Kalt
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Gegenüber dem Bezirksgericht schilderte der Angeklagte, dass er im Alter von 15 Jahren sein Interesse an der Kinderpornografie entdeckt hatte. (Symbolbild)

Gegenüber dem Bezirksgericht schilderte der Angeklagte, dass er im Alter von 15 Jahren sein Interesse an der Kinderpornografie entdeckt hatte. (Symbolbild)

KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

«Es stimmt, was mir vorgeworfen wird.» Seine Schuld gestand der 32-Jährige vor dem Bezirksgericht Laufenburg mit dem ersten Satz vollumfänglich ein. Zu verantworten hatte sich der Mann aus dem oberen Fricktal, weil die Polizei bei einer Hausdurchsuchung auf mehreren Datenträgern 58'489 Dateien mit kinderpornografischem Material und sexuellen Handlungen mit Tieren gefunden hatte.

Neben der Beschaffung und dem Besitz zum Eigenkonsum warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten auch das Überlassen der Kinderpornos vor. Dies, weil er über ein Filesharing-­Netzwerk die Dateien bewusst anderen Benutzern zugänglich gemacht habe. Anlass für die Hausdurchsuchung beim Angeklagten, der mit einem einschlägigen Usernamen im Netzwerk unterwegs war, gaben Recherchen mittels eines Child-Protection-Systems.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Dies auch, weil er wegen zwei ähnlicher Delikte bereits verurteilt wurde. «Seine Schuld wiegt schwer. Seine Strafen konnten ihn nicht davon abhalten, erneut straffällig zu werden», so der Staatsanwalt.

Kinderpornos als Ventil für den Stressabbau

Gegenüber dem Bezirksgericht schilderte der Angeklagte, dass er im Alter von 15 Jahren sein Interesse an der Kinderpornografie entdeckt hatte. Sie sei für ihn ein Ventil gewesen, um nach der Schule Stress abzubauen. «Es hat sich falsch angefühlt, aber trotzdem war das Interesse da – und hat sich nach und nach aufgebaut», so der Angeklagte, der weiter sagte, dass er nach dem Konsum Schuld­gefühle empfand.

Wegen seiner Vorliebe für Knaben war der Angeklagte erstmals 2016 in Behandlung. «Ich dachte zunächst, es sei lediglich ein Interesse, das genau so schnell verschwindet, wie es aufgetaucht ist», so der Angeklagte. Erst nach geraumer Zeit, sei ihm bewusst geworden, dass es kein Interesse, sondern ein Trieb sei, «gegen den ich ein Leben lang ankämpfen muss».

Das letzte Mal Kinderpornos habe er 2018 konsumiert, ungefähr zu jener Zeit, als es zur Hausdurchsuchung kam. Als eine «Selbsttherapie» habe er begonnen, legale Pornografie zu konsumieren; auch um zu sehen, ob er Interesse an älteren Frauen und Männern habe. ­Herausgefunden habe er, dass er bisexuell sei und sich wünscht, irgendwann Vater zu sein. Nie wäre es ihm in den Sinn gekommen, sexuell übergriffig auf ­Jugendliche zu werden. «Aber eine Frau zu finden, die akzeptiert, dass ich diesen Trieb habe, ist wohl wie ein Sechser im Lotto», so der Angeklagte.

Ein Fall, bei dem es nichts schönzureden gibt

In seinem Plädoyer hielt der Verteidiger fest, dass es einer dieser Fälle sei, in denen es nichts schön zu reden gebe. «Doch immerhin waren keine Darstellungen mit Kleinkindern oder Gewalt dabei», so der Verteidiger. Bei den fünf Dateien mit dem tierpornografischen Inhalt, handelte es sich lediglich um einen Beifang, sagte der Verteidiger, der den Antrag stellte, seinen Mandaten zu einer bedingten Freiheitsstrafe nach richterlichen Ermessen zu verurteilen, um ihn nicht aus seinem sozialen Umfeld zu reissen.

Das Bezirksgericht unter Vorsitz von Beat Ackle attestierte dem Angeklagten wegen zweifacher Rückfälligkeit eine schlechte Prognose. Es verur­teilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten – allerdings unter Aufschub für eine ambulante Therapie. «Ein Therapieerfolg ist möglich – aber es braucht sehr lange Zeit», so Ackle. Zudem verhängte das Gericht gegen den Angeklagten ein lebenslanges Tätigkeitsverbot, das den Umgang mit Kindern und Jugendlichen beinhaltet.