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Pastoralraum AG 21: Landeskirche rät zur Abstimmung

Die Laufenburger Kirchgemeindeversammlung lehnte die Satzungen des Pastoralraums AG21 ab . Die anderen beteiligten Kirchgemeinden sollen dennoch darüber abstimmen, rät die Landeskirche.

Marc Fischer
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Die römisch-katholische Kirche in Laufenburg.

Die römisch-katholische Kirche in Laufenburg.

Susanne Hörth

Die römisch-katholische Kirchgemeindeversammlung Laufenburg hat letzte Woche überraschend die Satzungen des Pastoralraums AG 21 abgelehnt. Die Kritik richtete sich dabei nicht gegen den Pastoralraum als solchen, sondern gegen das neue Organ der Kirchenpflegenversammlung.

Während die Kirchgemeindeversammlung in Ittenthal den Satzungen bereits zugestimmt hat, stehen in den Kirchgemeinden Mettau, Sulz, Gansingen und Kaisten die Versammlungen erst noch an.

Die Aargauer Landeskirche empfiehlt den vier Kirchgemeinden, die Satzungen wie geplant auf der Traktandenliste zu belassen und darüber abzustimmen, wie Kirchenratspräsident Luc Humbel auf Anfrage sagt. «Wir haben die Satzungen nochmals geprüft und eine Überarbeitung ist sachlich nicht angezeigt», so Humbel. Das kritisierte Organ der Kirchenpflegenversammlung funktioniere andernorts bestens. Der Kritik aus Laufenburg, das Organ sei nicht basisdemokratisch, widerspricht Humbel: «Die einzelnen, gewählten Kirchenpflegen delegieren ein Mitglied in die Kirchenpflegenversammlung. Das delegierte Mitglied ist an die Beschlüsse der Ortskirchenpflege gebunden.»

Ausserordentliche Versammlung

Die Kirchgemeinde Mettau wird sich heute an diese Empfehlung halten, wie Präsident Viktor Erdin sagt. «Wir bringen das Geschäft.» Ähnlich ist die Tendenz auch in Gansingen.

Sollten die übrigen Kirchgemeinden den Satzungen zustimmen, würden sie in Laufenburg wohl noch einmal in unveränderter Form an einer ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vorgelegt. Dass dies vor dem bereits festgelegten feierlichen Eröffnungstermin des Pastoralraums am 28. Januar geschehen kann, sei «zeitlich kaum möglich», so Luc Humbel. Ob der Termin aufrechterhalten bleibe, sei jedoch Sache des Bistums.

Bischofsvikar Christoph Sterkman sagt, der Pastoralraum könne durch den Bischof errichtet werden, auch wenn die Satzungen des Zweckverbandes erst mit Verzug in Kraft treten. «Der Wille zur Zusammenarbeit der Kirchgemeinden scheint unbestritten zu sein», so Sterkman weiter. Das Bistum werde nach den übrigen vier Kirchgemeindeversammlungen «sicher eine Lagebeurteilung machen, ob die Errichtung des Pastoralraums am 28. Januar auch tatsächlich vorgenommen werden soll.»