Kaiseraugst
Nach Ankündigung höherer Gebühren: Kostet Parkieren bald überall?

Die Verhandlungen zu den Gebühren im Zentrum Liebrüti laufen. Und die Gemeinde denkt schon einen Schritt weiter.

Nadine Böni
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Parkieren im Zentrum Liebrüti wird erst teurer, wenn der «Domus» steht.

Parkieren im Zentrum Liebrüti wird erst teurer, wenn der «Domus» steht.

Nadine Böni

Die Ankündigung der Gemeinde Kaiseraugst, für das Parkieren im Zentrum Liebrüti künftig ab der ersten Minute Gebühren zu verlangen, warf Anfang Jahr hohe Wellen (die AZ berichtete). Gegen die entsprechende Änderung des Sondernutzungsplans gingen beim Kanton denn auch zwei Beschwerden ein.

Die Verhandlungen zwischen der Sektion Aargau des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS), der Gemeinde und den Beschwerdeführern laufen noch immer. Das bestätigt Gemeindeschreiber Roger Rehmann auf Anfrage. Wann ein Abschluss der Verhandlungen zu erwarten sei, «kann nicht vorausgesagt werden», so Rehmann.

Klar ist hingegen: Die neue Regelung wird nicht so bald umgesetzt – ganz egal, wie die Verhandlungen ausgehen. Wie Rehmann erklärt, werde die Änderung erst in Kraft treten, wenn das geplante Hochhaus beim Zentrum, der «Domus», vollendet ist. Das Baugesuch für das Projekt befindet sich derzeit in Vorbereitung. Bis der Bau steht, dürften also noch einige Jahre vergehen.

Zeitpunkt noch nicht festgelegt

Die Gemeinde denkt derweil schon einen Schritt weiter. So soll die Bewirtschaftung von Parkplätzen auch andernorts im Dorf vorangetrieben werden. «Damit eine einheitliche Regelung für die Parkraumbewirtschaftung besteht, ist klar, dass für Kaiseraugst eine flächendeckende Einführung umzusetzen ist», sagt Rehmann.

Als mögliche Orte nennt er den Violahof-Parkplatz oder das Löwen-Parking. Einen Zeitplan oder gar ein Datum für die Umsetzung allerdings gebe es noch nicht. Diese müsse nicht überall gleichzeitig erfolgen, so Rehmann.

Noch unklar ist auch, wie es beim Coop-Megastore in unmittelbarer Nähe zum Zentrum Liebrüti weitergeht. Auch hier hatte der VCS in einer Einwendung Forderungen zum Verkehr geltend gemacht. Der Fall liegt noch immer beim Verwaltungsgericht.